Neubau Kreisarchiv, Neustädter Straße, 1 Objektplanung Gebäude 6816 Neuruppin Referenznummer der Bekanntmachung: 21-090//40/VgV/ NB Kreisarchiv
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.opr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kreisarchiv, Neustädter Straße, 1 Objektplanung Gebäude 6816 Neuruppin
Planungsleistungen: Objektplanung Gebäude für den Neubau eines Kreisarchivs in der Neustädter Straße in 16816 Neuruppin.
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
Die 1 500 m2 große Teilfläche des Flurstückes 985 der Flur 23 in Neuruppin befindet sich im Eigentum des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Dieses Grundstück ist für den Neubau des Kreisarchivs vorgesehen.
Nutzungsprogramm Kreisarchiv
Folgendes Nutzungsprogramm IST zu berücksichtigen:
Öffentlicher Archivbereich
— Eingangsbereich mit Empfang/Foyer/Garderobe/Sanitärbereich/Aufenthaltsbereich für Pausen der Benutzer,
— Benutzerraum mit 7 Benutzerplätzen entsprechend DIN 66770 mit abgetrenntem Bereich für 2 Mikrofilmlesegeräte,
— Benutzeraufsichtsraum (Büro mit einem Arbeitsplatz) mit ungehinderter Sicht auf alle Benutzerplätze.
Begrenzt öffentlicher Bereich
— 4 Mitarbeiterbüros mit jeweils 2 Arbeitsplätzen,
— Beratungsraum für bis zu 12 Personen,
— Aktenübernameraum mit Zugang vom Bürobereich und Außenanlieferung,
— Teeküche mit Aufenthaltsbereich für 6 Mitarbeiter,
— Sanitäranlagen.
Nicht öffentlicher Bereich
— Magazin für Archivgut Endarchiv/Zwischenarchiv mit einer Magazinkapazität von 10 000 lfm, Hygienestation,
— Magazin für spezielle Archivgutarten (Personenstand mit Nebenakten, Meldekartei) für eine Magazinkapazität von 400 lfm, Hygienestation,
— Magazin für Bibliotheks- und Sammlungsgut/Karten und Pläne/Kartenschränke für eine Magazinkapazität von 400 lfm und 2 Kartenschränke (2,80 m), Hygienestation,
— Magazin digitale Medien Mikrofilme, Speichermedien von Digitalisaten für mindestens 3 Filmschränke (2,40 m) und Aufbewahrung Speichermedien,
— Isoliermagazin/-raum („Schwarzraum“) mit einer Magazinkapazität von 50 lfm mit Hygienestation,
— Kassationsraum/Stellraum für Kassationsbehälter für 10 Altaktenhehälter 250 l bzw. 4 Altaktenbehälter 600 l,
— 2 Arbeitsräume für Ordnung und Verzeichnung und technische Bearbeitung mit unmittelbarer Anbindung.
An den Magazinbereich mit Hygienestation
— Reproduktionsraum (Multifunktionsgerät, Aufsichtsscanner) 20 m2 mit Hygienestation, zentrale Anordnung,
— Materiallager für Kartonagen, Aktenmappen.
Allgemeine Anforderungen:
— separater Personaleingang,
— Sonnenschutz,
— Hygienestationen bestehend aus Handwaschbecken und Desinfektion.
Sonstiges
— Hausanschlussräume Elektro/Fernwärme,
— Raum Brandmeldezentrale,
— Putzmittelraum,
— Sanitäranlagen getrennt für Personal und Besucher,
— separater Zuliefererbereich außen mit Anbindung an Aktenübernahme und Kassationsraum,
— Tragfähigkeiten von Decken und Fußböden für Rollregale beachten,
— Einhaltung Klimaparameter für Akten, Schutz der Akten vor Tageslicht, raum-klimatische Bedingungen und Gute Belüftungsmöglichkeit, alle Oberflächen leicht und feucht zu reinigen, keine abgehängten Decken,
— lange Wege im Gebäude vermeiden.
Rechtliche Vorgaben und Normen:
— Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches Archivgesetz-BbgArchivG) vom 7. April 1994 GVBl. I S. 94,
— DIN ISO 11799 „Information und Dokumentation-Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut“,
— DIN ISO 67700 „Bau von Bibliotheken und Archiven- Anforderungen und Empfehlungen für die Planung“,
— TRBA „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut“,
— Verschiedene Beispiele für Archivbauten „Kölner Modell“ (natürlich aktive Klimatisierung); „Kasseler Modell“ (ähnlich Kölner Modell); „Schleswiger Modell“ (natürliche passive Klimatisierung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch Haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
Der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner für die Leistungsphasen 1 bis 4,
c) Gebäudeplaner für die Leistungsphasen 5 bis 7,
d) Ojektüberwacher für die Leistungsphase 8.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben und Nachweisen zur beruflichen Qualifikation (Eintragung in das Berufsregister oder Kopie des Hochschulzeugnisses) beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Darstellung mindestens 1 maximal 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen über die Planung und Bauüberwachung eines Archivgebäudes bei denen der Referenznehmer minestens die Leistungsphasen 2-4 des Leitungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI erbracht hat.
Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten), sind beizufügen.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung
Der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWRLWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.