Rahmenvertrag Postdienstleistungen für die Fontanestadt Neuruppin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/60/1040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3391 / 355-707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Postdienstleistungen für die Fontanestadt Neuruppin
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist die Erbringung von Postdienstleistungen in Form eines Rahmenvertrages über 4 Jahre.
Die Leistung ist in 3 Lose geteilt:
Los 1 umfasst die Postbeförderung innerhalb der Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Prignitz. Los 2 umfasst die Postbeförderung innerhalb der übrigen Bundesrepublik Deutschlands und international und Los 3 umfasst die Postbeförderung bei Wahlen der Stadtverwaltung Neuruppin.
Postbeförderung innerhalb der Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Prignitz
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Die Leistung umfasst die gewerbsmäßige Abholung der Postsendungen bei der Stadtverwaltung Neuruppin sowie dessen Frankierung, Befördrung und Zustellung innerhalb der Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Prignitz. Hinzu kommt die Abholung der Eingangspost (beinhaltet alle regionalen und überregionalen Postsendungen sowie Wahlsachen) bei der Deutschen Post AG und Beförderung zur Auftrggeberin.
Postbeförderung innerhalb der übrigen Bundesrepublik Deutschland und international
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Die Leistung umfasst die gewerbsmäßige Abholung der Postsendungen bei der Stadtverwaltung Neuruppin sowie dessen Frankierung, Beförderung und Zustellung innerhalb der übrigen Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen der Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Prignitz) und international.
Postbeförderung bei Wahlen der Stadtverwaltung Neuruppin
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Die Leistung umfasst die gewerbsmäßige Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Wahlpostsendungen der Stadtverwaltung Neuruppin innerhalb der Vertragslaufzeit.
Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, erst bei der Vorbereitung der anstehenden Wahlen zu entscheiden, ob Wahlbenachrichtigungskarten oder Wahlbenachrichtigungsbriefe versendet werden. Hier sind beide Varianten zu bepreisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt des Auftraggebers oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE). Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmer ist von denen die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe Unterauftragnehmer) dem Angebot beizufügen.
2. Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
3. Nachweis über die gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
4. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
5. Nachweis (Kopie) über das Vorliegen einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 1 PostG und § 6 PostG
6. Zusätzlich ist eine Erklärung vorzulegen, dass gegen den Bieter als Lizenznehmer kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist (ein entsprechendes Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
7. Erklärung über die Inhaberschaft einer Entgeltgenehmigung nach §§ 19 ff. PostG der Bundesnetzagentur soweit der Auftrag genehmigungspflichtige Leistungen enthält (ein entsprechendes Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Sofern eine Entgeltgenehmigung noch nicht vorliegt, aber beantragt ist, ist diese unverzüglich bis zur Auftragserteilung in Kopie einzureichen.
8. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Entgeltgenehmigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, welches genehmigungspflichtige Leistungen ausführen soll. Es ist hinsichtlich der Entgeltgenehmigung darauf hinzuweisen, dass dieser Nachweis nur von dem Bieter zu erbringen ist, der auf dem betreffenden Markt marktbeherrschend im Sinne des § 19 PostG ist. Sofern der Bieter als Konsolidierer auftritt, muss keine Entgeltgenehmigung der Deutschen Post AG vorgelegt werden.
9. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten (s. Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft).
10. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die in der Eigenerklärung unter Ziffer 1-4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
11. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Unterauftragnehmern/verbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Unterauftragnehmern/verbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen (Eigenerklärung) und Nachweise nach den Ziffern 1-4 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Formlar 4.4 EU).
Hinweis:
Bedient sich der/die Auftragnehmer*in der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung so ist davon auszugehen, dass kein unmittelbares Rechtsverhältnis zwischen der Deutschen Post AG und der öffentlichen Auftraggeberin zu Stande kommt und dass daher eine Nachunternehmereigenschaft der Deutschen Post AG nicht vorliegt. Sofern durch die Inanspruchnahme der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG doch ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der Deutschen Post AG mit der Auftraggeberin eingegangen werden sollte, so würden für dieses Vertragsverhältnis die AGB der Deutschen Post AG akzeptiert.
— Eigenerklärung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden; mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Ver-mögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichversicherung zu den jeweiligen o.g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird.
— Referenzliste mit mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen, die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 PostG beinhalten,
— Angabe welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
S. Adresse Auftraggeber, Haus A Raum 0.04
Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Keine Teilnahme durch den Bieter an der Angebotsöffnung zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht. (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/). Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
2. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz so rechtzeitig zu stellen, dass der Vergabestelle eine Beantwortung spätestens bis zum 16.8.2021 möglich ist.
3. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
4. Die Ausschreibung erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Bei der Erarbeitung u. Übersendung von Angebotes ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gem. § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig u. sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft o. widersprüchlich sind, ist der AG unverzüglich zu informieren u. für Aufklärung zu sorgen. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden u. Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind u. die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
5. Ist die USt nach § 13b UStG durch die Auftraggeberin zu entrichten, wird sie dem Angebot fiktiv zugerechnet (bewerteter Preis = Angebotsnettopreis + (Einfuhr-/)Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft).
6.Die elektronische Rechnungsstellung ist möglich. (weitere Informationen: https://www.neuruppin.de/globale-seiten/impressum.html)
Leitweg-ID: 12-12992262165687-51
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RLQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser „Nichtabhilfe-Mitteilung“ eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).