Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung - Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung Referenznummer der Bekanntmachung: VV012.21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.oberhavel.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung - Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung

Referenznummer der Bekanntmachung: VV012.21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50433000 Eichdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung für je 2 Fahrtrichtungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg Standorte:

— 16556 Borgsdorf, Berliner Chaussee, L 20,

— 16727 Bötzow, Veltener Str., L 20.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf die Standorte Borgsdorf und Bötzow zu erweitern.

Dazu sollen an den 2 Standorten Messeinrichtungen inklusive aller erforderlichen Tiefbau-, Anschluss-, Konfigurations- und Nebenarbeiten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung installiert werden.

Ebenso ist die Anbindung an die Fernwartungs- und Datenleitstelle „Poliscan Connect“ durchzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ausführung: Lieferung schnelltsmöglich in Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens 16 Wochen nach Auftragserteilung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Landkreis Oberhavel wurde bereits für das Einlesen und die gerichtsfeste Auswertung der Messergebnisse/Bilddaten für Geschwindigkeitsüberschreitungen das OWI-System und die eingebundene Software „Poliscan FM 1“ der Firma VITRONIC Bildverarbeitungssysteme GmbH eingeführt.

Der Inhalt dieser Ausschreibung (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) muss mit den zugehörigen Datenübertragungs- und Fernsteuereinrichtungen an die bereits im Landkreis Oberhavel vorhandene Fernwartungs- und Datenübertragungsleitstelle angebunden werden. Ferner muss bei regelmäßig durchzuführenden Wartungen und Eichungen sowie Reparaturen oder Ausfällen mit den beim Landkreis Oberhavel bereits in der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung verwendeten Messeinheiten „Vitronic Poliscan FM 1“ des Herstellers VITRONIC GmbH austauschbar sein. Daher kam aus den vorgenannten Gründen nur eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV in Betracht, da die Beschaffung der notwendigen Leistung nur beim Unternehmen VITRONIC Bildverarbeitungssystem GmbH erfolgen konnte.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VV012.21
Bezeichnung des Auftrags:

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung — Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung für je 2 Fahrtrichtungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RFYJ.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/07/2021

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