Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung - Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung Referenznummer der Bekanntmachung: VV012.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung - Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung
Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung für je 2 Fahrtrichtungen.
Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 16515 Oranienburg Standorte:
— 16556 Borgsdorf, Berliner Chaussee, L 20,
— 16727 Bötzow, Veltener Str., L 20.
Der Landkreis beabsichtigt die Durchführung von Maßnahmen zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf die Standorte Borgsdorf und Bötzow zu erweitern.
Dazu sollen an den 2 Standorten Messeinrichtungen inklusive aller erforderlichen Tiefbau-, Anschluss-, Konfigurations- und Nebenarbeiten gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung installiert werden.
Ebenso ist die Anbindung an die Fernwartungs- und Datenleitstelle „Poliscan Connect“ durchzuführen.
Ausführung: Lieferung schnelltsmöglich in Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens 16 Wochen nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Landkreis Oberhavel wurde bereits für das Einlesen und die gerichtsfeste Auswertung der Messergebnisse/Bilddaten für Geschwindigkeitsüberschreitungen das OWI-System und die eingebundene Software „Poliscan FM 1“ der Firma VITRONIC Bildverarbeitungssysteme GmbH eingeführt.
Der Inhalt dieser Ausschreibung (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) muss mit den zugehörigen Datenübertragungs- und Fernsteuereinrichtungen an die bereits im Landkreis Oberhavel vorhandene Fernwartungs- und Datenübertragungsleitstelle angebunden werden. Ferner muss bei regelmäßig durchzuführenden Wartungen und Eichungen sowie Reparaturen oder Ausfällen mit den beim Landkreis Oberhavel bereits in der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung verwendeten Messeinheiten „Vitronic Poliscan FM 1“ des Herstellers VITRONIC GmbH austauschbar sein. Daher kam aus den vorgenannten Gründen nur eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV in Betracht, da die Beschaffung der notwendigen Leistung nur beim Unternehmen VITRONIC Bildverarbeitungssystem GmbH erfolgen konnte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung — Lieferung und Installierung von 2 Anlagen zur Überwachung für je 2 Fahrtrichtungen
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RFYJ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de