Bildungscampus Glindow, VE 03 – Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 241-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hoffbauer-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Glindow, VE 03 – Rohbau
Die Hoffbauer-Stiftung plant die Errichtung eines Schulcampus in der Stadt Werder/ Havel, OT Glindow. Der Campus soll über ein komplettes Angebot von Kindertagesstätte über Grundschule bis zu einer Gesamtschule, inclusive Sporthalle und Außensportflächen verfügen.
Werder (Havel)
Deutschland
Baustelleneinrichtung und Unterhalt für Rohbauarbeiten
— Hinterfüllung Liefermaterial: ca. 2 000 m3,
— Grundleitungen innen / außen: ca. 350 m,
— Bodenplatten Beton: ca. 3 000 m2,
— Stahlbetonwände: ca. 5 800 m2,
— Stahlbetondecken: ca. 6 200 m2,
— Stahlbetontreppen / Podeste: ca. 100 m2,
— Stahlbeton stützen- / Unterzüge: ca. 1 400 m,
— Bewehrungsstahl: 1 200 t,
— Planungsleistungen: ja, inklusive statischer Nachweisführung.
Nebenangebote sind/ waren gewünscht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bildungscampus Glindow, VE 03 – Rohbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greußen
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99718
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.