Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: PKH1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruppiner-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Vertrags zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen
Ausschreibung eines Vertrages zum Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen durch den Auftragnehmer.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die PRO Klinik Holding GmbH (PKH) ist ein Unternehmensverbund mit Zukunft. Hier vereinen sich verschiedene Dienstleistungsbereiche mit Medizinkompetenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit in strategische Partnerschaften. Alleiniger Gesellschafter der PRO Klinik Holding GmbH ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Die PKH ist derzeit vertraglich an eine Einkaufsgemeinschaft gebunden. Der Vertrag endet für die nachstehenden Produktgruppen zum 31.12.2021.
Die PRO Klinik Holding GmbH (incl. Tochter-Unternehmen: PRO Klinik Service GmbH, OGD, MHB, Pro Energy, MBN, Ruppiner Kliniken GmbH und Hospa) beabsichtigt, die Unterstützung durch eine Einkaufsgemeinschaft (AN) zur Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen, von medizintechnischen Bedarfen sowie von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen neu zu vergeben.
Der Einkauf der von PKH benötigten Arzneimittel, apothekenpflichtigen und apothekenüblichen Artikeln sowie von Desinfektionsmitteln wird weiterhin über die bisherige Einkaufsgemeinschaft abgewickelt.
Der Dienstleistungsvertrag wird über 48 Monate geschlossen. Geplanter Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2022. Der Vertrag verlängert sich unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich oder per Email spätestens 6 Monate vor seinem jeweiligen Auslaufen durch den AG oder den AN gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.
Die zu vergebenden Leistungen und Voraussetzungen sind den, dieser Ausschreibung beigefügten Vergabeunterlagen, zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme:
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren führen!
Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Unterlagen, Nachweise und Informationen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen sind!
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), soweit die Rechtsform dies zulässt.
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
1. Angaben zu den durch den Bewerber vermittelten Gesamt-Nettoumsätzen (Beschaffungsvolumen der über Lieferverträge mit Geschäftspartnern der Industrie abgewickelten Aufträge der Kooperationspartner/Mitglieder des Bewerbers) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die auf Leistungen (Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen, von medizintechnischen Bedarfen und von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen) entfallen, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV..
2. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
a) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) Sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte die Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 3 Referenz-Krankenhäuser mit einem durch den Bewerber vermittelten jährlichen Netto-Einkaufsvolumen von jeweils mindestens 5 Mio. € netto der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen, von medizintechnischen Bedarfen und von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen) erbracht wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur jeweiligen Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Netto-Umsatzvolumen),
c) Art- und Umfang der Dienstleistungen des Bewerbers für das jeweilige Referenzhaus.
3. Der Bewerber muss mindestens alle nachfolgenden Produkthauptgruppen in seinem Artikelportfolio nachweisen und Lieferverträge mit entsprechenden Lieferanten abgeschlossen haben: Medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Hygieneartikel, medizinische Gase, medizintechnische Bedarfe und Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfe). Erforderlich ist der Abschluss entsprechender Verträge (z. B. durch öffentliche Ausschreibungen) für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft. Es genügt, wenn die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft Vertragspartner werden, nicht die Einkaufsgemeinschaft selbst.
4. Wie viele Lieferanten und Artikel (ca.) sind beim Bewerber gelistet.
5. Wie viele Krankenhäuser sind Mitglied in der Einkaufsgemeinschaft des Bewerbers.
6. Wie viele kommunale Krankenhäuser sind Mitglied in der Einkaufsgemeinschaft des Bewerbers.
1. Nennung von mindestens 3 Referenzprojekten von Krankenhäusern mit einem durch den Bewerber vermittelten jährlichen Netto-Einkaufsvolumen von jeweils mindestens 5 Mio. EUR netto der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen (Beschaffung von medizinischen und pflegerischen Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, von Hygieneartikeln, von medizinischen Gasen, von medizintechnischen Bedarfen und von Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfen) erbracht wurden (Mindestforderung).
2. Der Bewerber muss mindestens alle nachfolgenden Produkthauptgruppen in seinem Artikelportfolio nachweisen und Lieferverträge mit entsprechenden Lieferanten abgeschlossen haben: Medizinische und pflegerische Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien, Hygieneartikel, medizinische Gase, medizintechnische Bedarfe und Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfe). Erforderlich ist der Abschluss entsprechender Verträge (z. B. durch öffentliche Ausschreibungen) für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft. Es genügt, wenn die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft Vertragspartner werden, nicht die Einkaufsgemeinschaft selbst (Mindestforderung).
Wichtiger Hinweis:
Es sind Eigenerklärungen ausreichend.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen PKH1 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
5. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)