Generalplanungs- und Überwachsungsleistungen für den Umbau der zentralen Notaufnahme (ZNA) Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ctk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungs- und Überwachsungsleistungen für den Umbau der zentralen Notaufnahme (ZNA)
Generalplanungsleistung für die Objektplanung Gebäude/Innenräume, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-5, 7, 8) sowie Brandschutzplanung zur Sanierung und Erweiterung der zentralen Notaufnahme des Carl-Thiem-Klinikums in Cottbus.
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Thiemstraße 111
03048 Cottbus
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus beabsichtigt die bestehende zentrale Notaufnahme umzubauen und teilweise zu erweitern, um eine Verbesserung interner und funktionaler Abläufe zu erzielen, sowie aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig soll das räumliche Konzept in eine offene Raum- und Funktionsstruktur überführt werden. Im Vorfeld wurde unter der Leitung von Herrn Dr. Flasbeck, sein eigens entwickeltes Konzept, in den Gebäudebestand eingearbeitet. Der daraus resultierende, von allen Beteiligten (Nutzer, Leitung CTK, Technik) abgestimmte und freigegebene Vorentwurf, soll als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Für den Umbau wird die komplette Notaufnahme leergezogen und in einem anderen Gebäudeteil temporär untergebracht.
Kostenrahmen KG300/400: ca. 2,8 Mio. EUR (netto)
Das Projekt wird vom Land Brandenburg aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds II nach § 12a Krankenhausfinanzfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert.
Meilensteine im Projekt:
— Stellung Bauantrag 20.9.2021,
— Geplanter Baubeginn 1.11.2021,
— Fertigstellung 24.6.2022.
Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz (Brandschutzkonzept) nach Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“, 2015, AHO Fachkommission Brandschutz, Leistungsphase 8
Abschnitt IV: Verfahren
In der aktuellen Covid19-Pandemie dürfen zu deren Eindämmung nach dem Erlass des BMWi vom 19.03.2020 Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient, insbesondere sogar auch über Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB iVm § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, beschafft werden. Beim AG besteht dringender Bedarf an der Sanierung und Erweiterung der Notaufnahme. Aufgrund der gegenwärtig bestehenden Gefährdungen fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) soll die zentrale Notaufnahme (ZNA) schnellstmöglich saniert, der entsprechende Planungsauftrag daher zügig vergeben werden. Die Sanierung der ZNA dient sowohl der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie als auch der Aufrechterhaltung des „normalen“ Dienstbetriebs für sonstige medizinische Notfälle. Zur Schaffung von Wettbewerb führt der AG gleichwohl ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch, dies jedoch ggf. mit verkürzten Fristen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Gesamtwert der Beschaffung ist zur Wahrung von von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 39 Abs. 6 VgV nicht zu veröffentlichen. Er wird daher fiktiv mit EUR 1,00 angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRLQE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 GWB. Antragsbefugt ist danach jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.leinemann-partner.de/