Seehafen Teichland — Sportboothafen — Hafenbecken Referenznummer der Bekanntmachung: TEI/0008/02/2021EU
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: AGS12071386
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.peitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seehafen Teichland — Sportboothafen — Hafenbecken
Für die Gemeinde Teichland soll im Bebauungsplangebiet „Seehafen Teichland“ ein Sportboothafen errichtet werden. Das durch den Tagebau Cottbus-Nord entstandene Tagebaurestloch wird in den kommenden Jahren im Süd-Osten des Landes Brandenburg zum größten künstlichen See in Deutschland. Der zukünftige Cottbuser Ostsee befindet sich im Landkreis Spree-Neiße und grenzt an die kreisfreie Stadt Cottbus. Der Hafen der Gemeinde Teichland wird am nördlichen Randschlauch des Tagebaurestloches im Bereich des Ortsteils Neuendorf entstehen.
Seehafen Teichland — Sportboothafen 03185 Gemeinde Teichland OT Neuendorf
Dieser Auftrag umfasst die Herstellung des Hafenbeckens mit Uferwand, Böschungen, Slipanlage, Kranaufstellfläche, Hafenöffnungen zum See, vorgelagerter Insel und Zuwegungen.
Weitere Komponenten des Hafens (z. B. Bootsanleger, Schwimmstege, Hafenpromenade) sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Die Hafenkubatur gliedert sich in die Bereiche Hafenbecken und Hafeneinfahrt. Das Hafenbecken bietet Platz für Steganlagen für 100 Bootsliegeplätze. Im Hafenbecken sind 2 Öffnungen zum See vorgesehen. Die westliche Öffnung ist 25 m breit und fungiert als Hafeneinfahrt und -ausfahrt. Die östliche Öffnung hat eine Breite von 15 m und dient nur dem Zweck der Wasserzirkulation. Zwischen dem zu bauenden Hafenbecken und dem Cottbuser Ostsee verläuft im Bestand parallel zum Ufer eine unterirdische Dichtwand. Diese ist im Bereich der Öffnungen bis auf das Niveau der Hafensohle zurück zu bauen. Die südliche Begrenzung des Hafenbeckens stellt eine Mole in Form einer vorgelagerten Insel dar. Für die Herstellung der Insel ist das anstehende Gelände in diesem Bereich zu belassen und lediglich die seeseitige Böschung anzupassen.
Die nördliche Begrenzung des Hafenbeckens wird mittels einer 150 m langen Uferwand als rückverankerte Spundwand mit Kopfbalken hergestellt, die später dem Anbringen der Schwimmsteganlage für Boote dienen soll. Die Zugänglichkeit des Hafenbeckens für die Boote wird mittels Slipanlage und Kranaufstellfläche sichergestellt. Diese sind westlich direkt neben der Uferwand angeordnet. Die Slipanlage wird mit einer 1:5 geneigten Pflasterdecke und seitlicher Begrenzung durch eine Spundwand hergestellt. Die Kranaufstellfläche ist als 10 m mal 10 m große Asphaltfläche neben der Slipanlage direkt an der Uferwand vorgesehen. Die restliche Begrenzung des Hafenbeckens wird durch 1:2 geneigte Uferböschungen hergestellt. Die Böschungen und auch die Hafensohle werden durch Wasserbausteinschüttungen vor Ausspülungen geschützt. Im Bereich von der äußeren Uferkante bis zur Baufeldgrenze muss der Höhensprung (durchschnittlich + 2,50 m) auf das Bestandsniveau des Geländes ausgeglichen werden. In diesem Bereich ist um das Hafenbecken herum eine 5 m breite Berme vorgesehen. Nach der Berme ist das Gelände auf den Bestand mit einer Neigung von 1: 2 zu verziehen. Ausgenommen davon ist der Bereich der Uferwand. Hier ist entlang der Uferwand ein Unterhaltungsweg in Schotterbauweise herzustellen. Neben dem Schotterweg ist das Gelände mit einer Neigung von ca. 1:6 auf das Gelände zu führen.
Zur Herstellung des Hafenbeckens sind zwischen dem bestehenden Geländeniveau (ca. 67,00 mNHN) und der geplanten Hafensohle (59,80 mNHN) ca. 210 000 m3 Erdmassen auszuheben. Der Erdaushub ist dann direkt in den Randschlauch des Tagebaurestloches mittels mobilem Teleskopförderband und Hydromonitor zu verbringen. Das dafür benötigte Wasser soll direkt aus dem Randschlauch gefördert werden. Im Bereich der Hafenöffnungen sind 2 Aufstandsflächen für Baumaschinen zum Verbringen der Massen direkt im Baubereich vorgesehen.
Die Zuwegung zum Hafengelände ist über eine herzustellende Anbindungsstraße an die Landesstraße L 473 vorgesehen. Der erste Teil der Zuwegung (von der L 473 abgehend) ist dabei in Asphaltbauweise auszuführen. Die restlichen Zuwegungen werden in Schotterbauweise hergestellt.
Es ist vorgesehen, das gesamte Hafenbecken im trockenen Zustand herzustellen, bevor im Zuge der Flutung des entstehenden Sees der Seewasser- und der Grundwasserstand das Niveau der Hafensohle erreicht haben werden.
Hauptmengen:
— Erdmassen (aufnehmen und verbringen: ca. 210 000 m3,
— Wasserbausteine (Sohl- und Böschungssicherung): ca. 22 500 m3,
— Schotter (Baustraßen): ca. 6 000 m3,
— Länge der Asphaltbaustraße: ca. 450 m,
— Länge Kaimauer inkl. Kopfbalken: ca. 150 m.
Das Vorhaben wird mit Landesmitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR7R97D.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland