Rüstwagen mit Kran für die Feuerwehr Teltow Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-040-FW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rüstwagen mit Kran für die Feuerwehr Teltow
Beschaffung eines Rüstwagens mit Kran für die Feuerwehr Teltow.
Feuerwehr Teltow
Potsdamer Str. 3
14513 Teltow
Der Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das bei der technischen Hilfeleistung eingesetzt wird. Dazu steht umfangreiches Werkzeug und Spezialgerät zur Verfügung, mit dem Personen nach Unfällen (insbesondere im Straßenverkehr) aus ihren Notlagen befreit werden, umweltschädigende Substanzen aufgefangen, Einsatzstellen ausgeleuchtet und diverse andere Aufgaben erfüllt werden können.
Das Fahrzeug muss der StVZO, dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den feuerwehrtechnischen Richtlinien und den gültigen Normen entsprechen.
Der Anbieter hat alle erforderlichen Zusätze wie verstärkte Federn, Stabilisatoren oder sonstige Voraussetzungen zum Aufbau, vor Angebotsabgabe, zu klären, so dass dem Auftraggeber nach Auftragserteilung keine Mehrkosten mehr entstehen können.
Alle Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 A-EntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen. Ein Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann auch durch Vorlage der im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben, sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf, entsprechende Nachweise zur Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben, nachzufordern.
Mindestens 3 aussagekräftige Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge für die geforderten Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Für die jeweilige Referenz sind folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang des Referenzprojektes,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— Kurzbeschreibung des Projektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos).
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf, entsprechende Nachweise zur Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben, nachzufordern.
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Teltow
Marktplatz 1-3
14513 Teltow
Es sind keine Bieter und bevollmächtigten Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4LRLLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.