Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: BA 21/49
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beelitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb.
Stadt Beelitz
Berliner Straße 202
14547 Beelitz
Löschfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 mit Allradantrieb:
— eine vom Fahrzeugmotor angetriebenen FPN 10-2000,
— eine Schnellangriffseinrichtung,
— ein Löschwasserbehälter von mind. 2 000 l nutzbarem Inhalt und
— eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— gültiger Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis, dass der Bieter im Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist,
— der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder – bei auswärtigen Bietern – einer anderen Versicherung, die vergleichbaren Schutz bei Unfällen gewährt,
— die Erklärung, dass weder das Unternehmen noch sein Leitungspersonal mit einem Bußgeld von mindestens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstoßes gegen durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützte Pflichten belegt wurden,
— die Erklärung des Bieters, dass weder das Unternehmen noch sein Leitungspersonal eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung.
— gültige Bescheinigung über die Zahlung von Beiträgen an gesetzliche Krankenkassen,
— gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
— Nachweise der Eignung und Befähigung zur Ausübung der Leistung, eventuelle Zertifizierungen, Nachweis der technischen Ausstattung (mittels Eigenerklärung),
— Anstelle der vorzulegenden Nachweise genügt die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV; PQ-VOL) einer Auftragsberatungsstelle,
— beim Einsatz von Nachunternehmern ist nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Eignung haben,
— die Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten angelehnt worden ist oder er sich in Liquidation befindet,
— die höchstens 12 Monate alte Bestätigung der Steuerbehörde, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe zutrifft,
— die höchstens 12 Monate alten Bestätigungen gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten, dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe für alle Beschäftigungsverhältnisse zutrifft.
Die Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die max. letzten drei Geschäftsjahre – eine Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit der Angabe des Wertes, der Leistungszeit und der Auskunftsperson beim Auftraggeber oder (nur bei privaten Auftraggebern) dessen schriftliche Bestätigung.
— Prospektmaterial/Datenblätter.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Beelitz, Büro 101, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz
Bieter und deren Bevollmächtigte (Nachweise sind vor dem Termin zur Angebotsöffnung vorzulegen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEYRL0P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.