Energetische Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule „Bruno- H.- Bürgel“ in 14712 Rathenow — Los 02 Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 138/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule „Bruno- H.- Bürgel“ in 14712 Rathenow — Los 02 Elektroplanung
Die Stadtverwaltung Rathenow beabsichtigt, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Förder- bzw. Haushaltsmittel, Planungsleistungen des Leistungsbildes Planung Elektroinstallation - Digitalisierung nach HOAI für die Vorbereitung und Begleitung der Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule „Bruno- H. Bürgel“ in Auftrag zu geben.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss der energetischen Sanierung, die Herstellung einer Barrierefreiheit für mindestens in den Geschossen 1 - 3 und die Modernisierung der Elektroanalage (Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen und Anlagengruppen 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) mit Verbinder.
Das Land Brandenburg unterstützt diese Maßnahme durch die Bereitstellung von Fördermitteln.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
Los 1: Ausschreibung erfolgt zeitgleich separat
Objektplanung Gebäude und Innenräume mit den Teilleistungen:
— Tragwerksplanung,
— Freianlagen,
— Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 (Förderanlagen.
Los 2: Fachplanung technische Ausrüstung mit den Teilleistungen
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen inkl. Blitzschutz und
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Die Leistungen für das Baugrundgutachten, die Vermessung, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes und die Bestellung eines Sicherheitskoordinators sind nicht
Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung und werden separat bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 2.
Gesamtschule „Bruno- H. Bürgel“"
Bruno- Baum- Ring 26
14712 Rathenow
Das betroffene Schulgebäude wurde Typ Gebäudetyp „Erfurt TS 69“ spiegelbildlich errichtet. Es besteht aus 2 viergeschossigen Unterrichtsraumgebäuden (Normalklassentrakt) und 2 3-geschossigen Fachraumgebäuden (Mitteltrakt) mit je einem Verbindungsbau. Die Ausrichtung des Normalklassentraktes erfolgt in Nord-Süd-Richtung. Der Normalklassentrakt mit je 3 Treppenhäusern besitzt je eine Querverbindung im 1. Obergeschoss uns ist durch einen Kriechgang unterkellert. Für die Normalklassentrakte ist die energetische Sanierung bereits abgeschlossen. Die Räume im Mitteltrakt sind an den Schmalseiten und im 2. Obergeschoss zusätzlich durch ein Sheddach belichtet. Der Mitteltrakt stellt gleichzeitig die Spiegelungsachse dar.
Die Ausrichtung der Fenster im Mitteltrakt erfolgt in Ost-West-Richtung. Der Mitteltrakt besitz je ein Treppenhaus ist voll unterkellert.
Bautechnische Merkmale:
— Montagebauweise mit tragenden Querwänden,
— Decken: vorgespannte Stahlbetondecken,
— Laststufe: 20 kN / Montageelement,
— Rastermaße: 3,00 m, 3,60 m und 7,20 m,
— Außenwände: Kellerwände in Schwerbeton, Giebel- / Brüstungselemente aus konstruktiven Leichtbeton,
— Außenfenster: Austausch erfolgte in der Zeit v. 2001 2005 (PVC-Fenster),
— Dächer: Warmdach aus Geschoßelementen, 15 % Neigung und Außenentwässerung.
Ziel ist es, die bereits begonnene Sanierung der Elektroanlage im Zeitraum 2022 bis 2023 abzuschließen, sowie die Umsetzung der Digitalisierung gemäß Richtlinie „Digital Pakt Schule“ v. 31.7.2019. Gegenstand der Beauftragung ist der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie Serverlösungen, die genutzt werden, um unzureichende Brandbreite, Datendurchsatz oder Latenz des Internetanschlusses des betroffenen Schulstandortes auszugleichen. Weitere Ziele der Digitalisierung ist die Errichtung eines WLAN-Netzes und die Einrichtung von Anzeige- und Interaktionsgeräten zum Betrieb der Schule. Weiterhin soll die energetische Sanierung des Mitteltraktes mit Verbinder und die Herstellung der Barrierefreiheit bis zum Jahresende 2023 abgeschlossen werden. Die geplanten Baumaßnahmen sollen während des laufenden Schulbetriebes erfolgen, d. h. schulische Belange, wie z. B. Prüfungen, Ferien etc. sind in der Umsetzungsstrategie vorrangig zu berücksichtigen. Die Erarbeitung der beauftragten Planungsleistungen erfolgt unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Prioritäten:
— Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens,
— Einhaltung der Grundsätze zum wirtschaftlichen, sparsamen und nachhaltigen Handeln,
— Reduzierung des CO2-Ausstosses und
— Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bzw. -Bestimmungen.
Planungsschwerpunkte und - Kriterien:
Auf Grund der stufenweisen Erneuerung der Elektroanlage inkl. Verteilungsleitungen in den letzten Jahren sind Bestandspläne nicht vorhanden. Daher resultiert die Aufgabe des beauftragten Fachplaners den Bestand der vorhandenen Elektroanlage zu erfassen bzw. zu dokumentieren und hieraus die notwendigen bzw. erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Ziel der hier beauftragten Planungsleistung ist die Ertüchtigung der Elektroanlage auf eine zeitgemäße Nutzung.
Im Einzelnen werden folgende Schwerpunkte der Planung benannt:
— robuste Ausführung um Vandalismus vorzubeugen,
— elektronische Schließanlage für die Zugangstüren (Gebäudehülle) als Zutrittskontrolle, Verschlüsselungssystem: Mifare Desfire EV 2,
— Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Einspeisung durch ein Notstromaggregat,
— Umsetzung des Medienentwicklungsplans DigitalPakt 2019 - 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AentG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber / Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und / oder Handelsregister / Partnerschaftsregister, soweit nach jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter genannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteilung als Bewerber- / Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber / die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber / Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre (Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
3. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Beabsichtigt der Bewerber / die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter — Elektroplaner
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfall vorgesehenen Personen nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister beinhalten.
2. Referenzen:
Den Vergabeunterlagen ist eine eigens erstellte Referenzliste beizufügen. Der Bieter benennt mindestens 1 maximal 3 Referenzobjekte über vergleichbare Leistungen im Bereich Elektroplanung für Schulbauten oder vergleichbare Standardbauten aus der DDR-Bauindustrie, die in den letzten 5 Jahre abgeschlossen wurden.
Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlichen Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (Max. 3 DIN A 4 Seiten).
Für die jeweilige Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen:
— Ort, Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes, Nutzungszweck, Größe, gestalterische Besonderheiten, besondere energetische oder ähnliche Maßnahmen,
— Fördermittel,
— Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und Realisierungszeitraumes unter Angaben des geplanten und tatsächlichen Fertigstellungstermins,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer).
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber /den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
— Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
— Soweit eine Beteiligung als Bewerber- / Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
— Soweit eine Beteiligung als Bewerber- / Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber / die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffern 2-4 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffern 2-4 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Der AN hat ausreichend Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und dem Fortgang der Arbeiten richtet. Es wird vorausgesetzt, dass der / die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XRLFY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.