Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzuchts- und Auswilderungsprojektes Großtrappe (Rahmenvertrag 2021-2025) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-133
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzuchts- und Auswilderungsprojektes Großtrappe (Rahmenvertrag 2021-2025)
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr. 34
14715 Nennhausen
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Die Beauftragung kann aus haushalterischen Gründen zunächst nur für das Jahr 2021 erfolgen. Die Folgejahre stehen unter Haushaltsvorbehalt und bedürfen einer gesonderten Vertragsänderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Es liegt ein dringender Fall nach § 15 Abs. 3 VgV vor, weil der bestehnde Vertrag zum 30.6.2021 ausläuft und die Betreuung der Tiere nahtlos gesichert sein muss.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Großtrappenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nennhausen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.grosstrappe.org
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden. Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen „4.1 Eigenerklärung“ und „5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen“ genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
Nachgereicht werden. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik „Kommunikation“ abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
V. ...
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lfu.brandenburg.de