Lieferung, Installation und Konfiguration eines Client-Management-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Konfiguration eines Client-Management-Systems
Im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 (Richtlinie DigitalPakt Schule) wird für die Modernisierung der digitalen Infrastruktur der Schulen der Gemeinde Wandlitz ein Client-Management-System beschafft.
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer
Chaussee 157
16348 Wandlitz
Lieferung, Installation und Konfiguration eines windowsbasierten Client-Management-Systems primär zur Administration von Windows-Geräten (User-Endgeräte und Server).
Das System-Leistungsspektrum erstreckt sich vom Deployment des Betriebssystems (auch Bare Metal) über Inventarisierung und Applikationsverwaltung bis zum Unified Endpoint Management.
Gebraucht werden 1000 Lizenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
2. ausgefülltes Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen",
3. kurze Unternehmensvorstellung.
Bieter können ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Ist eine Präqualifikation vorhanden, sind entsprechende Angaben im Angebotsschreiben vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/ des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen und Angaben die entsprechenden Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt "Erklärung zu Referenzen"
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen.
Zu 1.
Mit dem Formblatt werden folgende Angaben gefordert:
Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe von:
— Auftraggeber/in,
— ggf. Abteilung,
— Telefon/E-Mail,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Ausführungszeitraum,
— Auftragssumme.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z. B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Altbau, Zimmer 1.2.18
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im gesamten Vergabeverfahren hat elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu erfolgen. Fragen sind möglichst bis zum 28.7.2021 zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMR91T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/