Lieferung vonTablet-Koffersystemen für Schulen im Landkreis Prignitz Referenznummer der Bekanntmachung: 26/2021 Gb III EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung vonTablet-Koffersystemen für Schulen im Landkreis Prignitz
Lieferung von 33 Tablet-Koffersystemen, 552 iPads, 552 Tablet-Stiften, 4 Parat Paraproject Cube.
Landkreis Prignitz
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Lieferung von 33 Tablet-Koffersystemen, 552 iPads, 552 Tablet-Stiften, 4 Parat Paraproject Cube.
Zuwendungen des Landes Brandenburg
Hier: Förderung von Investitionsmaßnahmen nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – RL AusProEnd II) vom 22. Januar 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Tablet-Koffersystemen für Schulen im Landkreis Prignitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.gfdb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50RL5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2) am 26.5.2021 um 9.00 Uhr. Eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich.