Winterdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 17/2021-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lauchhammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen
Winterdienstleistungen als Anliegerpflichten an kommunalen Objekten und Grünanlagen, Straßen, Rad- und Fußwegen, Stellflächen, Plätzen und Haltestellen der Stadt Lauchhammer im Stadtgebiet und Ortsteile aufgeteilt auf 7 Lose mit insgesamt 63.111 m².
Lauchhammer-Ost
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
3 525 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen.
Kleinleipisch
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
967 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen.
Lauchhammer-West
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
11 735 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen, Anliegerstraße.
Lauchhammer-Mitte
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
27 966 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen.
Lauchhammer-Süd
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
14 212 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen, Anliegerstraßen.
Grünewalde
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
3 371 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen, Anliegerstraße.
Kostebrau
Stadt Lauchhammer
Liebenwerdaer Straße 69
01979 Lauchhammer
Stadtgebiet Lauchhammer inkl. Stadt- und Ortsteile (s. Kartenauszug)
1 334 m2 – Haltestellenbereiche, Rad- und Gehwege, begehbare Flächen an Grundstücken und Grünflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehung:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich, Termin sollte vorher vereinbart werden.
Bieterfragen/Kommunikation:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg gestellt werden. Anfragen, die per E-Mail oder FAX eingehen, werden nicht bearbeitet. Fristgemäß eingegangene Bieterfragen (bis 12.7.2021, 12.00) werden bis spätestens 13.7.2021 beantwortet.
Elektronische Angebotsabgabe:
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu übermitteln. Angebote die per FAX oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.
Nachforderung:
Bei unvollständigen Vergabeunterlagen werden keine fehlenden Unterlagen nachgefordert.
Elektronische Rechnungslegung:
Die elektronische Rechnung ist an folgendes E-Mail-Postfach der Stadt Lauchhammer zu senden:
[gelöscht]
Es sind folgende Rechnungsformate für den Rechnungseingang zulässig:
— PDF,
— ZUGFeRD,
— XRechnung,
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4NRL5Q.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.brandenburg.de/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wirtschaft.brandenburg.de/