Reinigungsdienstleistungen für DESY am Standort Zeuthen (Brandenburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 0010661505
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für DESY am Standort Zeuthen (Brandenburg)
DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Reinigungsdienstleistungen in zwei Losen. Im Los 1 wird ein Dienstleister für die Büro- und Betriebsräume mit knapp 13 500 qm Reinigungsfläche sowie die Durchführung der Reinigung von Gästezimmern und Gästewohnungen inklusive Gästeküchen und Nebenräumen gesucht. Gegenstand von Los 2 ist die Glas- und Rahmenreinigung sowie die Reinigung von Teilfassaden.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Unterhaltsreinigung in Büro- und Betriebsräumen, der Kantine sowie Gästezimmern/-wohnungen
DESY Zeuthen
Platanenallee 6
15738 Zeuthen
Im Los 1 wird ein Dienstleister für die Büro- und Betriebsräume mit knapp 13 500 qm Reinigungsfläche sowie die Durchführung der Reinigung von Gästezimmern und Gästewohnungen inklusive Gästeküchen und Nebenräumen gesucht.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung für die Unterhaltsreinigung.
Glas- und Rahmenreinigung
DESY Zeuthen
Platanenallee 6
15738 Zeuthen
Im Los 2 wird die Glas- und Rahmenreinigung sowie die Reinigung von Teilfassaden ausgeschrieben.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung für die Glas- und Fensterrahmenreinigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert wurde mit dem Auftrag für beide Lose erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRHTG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.