Lieferung elektrischer Energie – OWA Falkensee Referenznummer der Bekanntmachung: 500008211 / OWA GmbH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie – OWA Falkensee
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 334 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 323 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP-Kunden) und 11 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 334 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 323 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP-Kunden) und 11 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 1.1.2022, 0.00 Uhr bis zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Jahresumsatz unseres Unternehmens betrug im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 10 Millionen EURO.
Wir benennen folgende fünf Referenzen (Referenzkunden der öffentlichen Hand) aus den letzten drei Jahren, deren Lieferumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. um Beleg unserer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) haben wir diesem Angebotsschreiben einen der nachfolgend aufgeführten, vom Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise beigefügt:
— Anzeige nach § 5 EnWG,
— oder Eintrag in BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden,
— oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.