Vergebener Auftrag_General-Planungsleistungen für den Neubau einer 3-Feldsporthalle – Torhorst-Gesamtschule Oranienburg Referenznummer der Bekanntmachung: GSOR.16.730.01.OV006.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag_General-Planungsleistungen für den Neubau einer 3-Feldsporthalle – Torhorst-Gesamtschule Oranienburg
Ausgeschrieben war die Generalplanung für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle inkl. Freianlagen und Stellplatzanlage in Oranienburg mit einer BGF von ca. 2 2476 m2 gemäß Raumbuch und einer Grundstücksgröße von ca. 5 278 m².
Sporthalle der Torhorst-Gesamtschule
Albert-Buchmann-Straße 15
16515 Oranienburg
Die zu konzipierende Einrichtung soll überwiegend den Schülern der Torhorst-Gesamtschule zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird die Sporthalle von Vereinen genutzt. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungen:
A. Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 2-8,
B. Objektplanung Freianlagen LPH 2-8,
C. Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2-8,
D. Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2-6,
E. Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 2-8,
F. Beratungsleistungen,
F. 1. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
F. 2. Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix,
F. 3. Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakkustik),
F. 4. Leistungen gemäß §§ 2, 3 BaustellV sowie weitere Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der weiteren Stufen – auch teil- und abschnittsweise bezogen sowohl auf Bauteile als auch auf Leistungsphasen – vor. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung mit den Leistungen weiterer Stufen oder Teilen hiervon.
Weitere Angaben zur Ausführungsfristen:
Laufzeit des Vertrages
— Beginn sofort nach Auftragserteilung (vorr. Juli 2021),
— Ende mit Bauabnahme und Beendigung der LPH 8 ca. 03/2024.
Bei der Umsetzung des Bauvorhabens sind folgende terminliche Meilensteine unbedingt zu berücksichtigen und einzuhalten (Vertragsfristen):
— Abschluss der Vorentwurfsplanung (LPH 2): 6 Wochen nach Beauftragung,
— Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3): 6 Wochen nach Freigabe der Vorentwurfsplanung,
— Vorlage der vollständigen Bauantragsunterlagen: 4 Wochen nach Freigabe der Entwurfsplanung,
— Fertigstellung und Inbetriebnahme (LPH 8) würden ca. 12/2023 erfolgen,
— Fertigstellung: spätestens 03/2024.
Zusätzliche Angaben:
Mit Angebotsabgabe hatte der Bieter die Eignung des Unternehmens bzw. des Projektteams nachzuweisen (u.a. Eigenerklärungen, Nachweise und Referenzangaben). Nach Prüfung dieser wurde das Angebot des Bieters anhand der o.g. Qualitätskriterien bewertet (Bewertung: 40 % Wertungskriterium Preis, 60 % Wertungskriterien Qualität).
Es handelte sich um ein einstufiges (offenes) Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Es fanden keine Verhandlungen statt. Mit Angebotsabgabe hatte der Bieter bereits ein „finales“ Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R92S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de