Landkreis Oberhavel: Schülerspezialbeförderung — 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV007.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Oberhavel: Schülerspezialbeförderung — 3 Lose
Im Schuljahr 2021/2022 ist die Beförderung von derzeit 36 Schülerinnen und Schülern (Gesamtzahl aller 3 Lose) aus dem Landkreis Oberhavel zu verschiedenen Schulen (Los 1: Schule St. Johannesberg, Comenius-Grundschule, Kinderschule Eden; Los 2: Margeriten-Schule, Regine-Hildebrandt-Gesamtschule; Los 3: Linden-Schule) und zurück notwendig, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung im Sinne der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Schule St. Johannesberg, Comenius-Grundschule, Kinderschule Eden
Kreisgebiet Oberhavel
Beförderung von derzeit 20 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen zu den Schulen St. Johannesberg, Comenius-Grundschule sowie Kinderschule Eden und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 1.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Formblatt 633/ Seite 1 angeboten- unter Einbeziehung des gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Margeriten-Schule, Regine-Hildebrandt-Gesamtschule
Kreisgebiet Oberhavel
Beförderung von derzeit 6 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen zu den Schulen Margeriten-Schule sowie Regine-Hildebrandt-Gesamtschule und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 2.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Formblatt 633/ Seite 1 angeboten- unter Einbeziehung des gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Linden-Schule
Kreisgebiet Oberhavel
Beförderung von derzeit 10 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen zur Linden-Schule und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 3.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (wenn im Angebotsschreiben Formblatt 633/ Seite 1 angeboten- unter Einbeziehung des gewährten Preisnachlasses) erteilt.
Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der Tagespreise aller vom Bieter eingereichten Touren (Preisblätter).
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialbeförderung zu Schulen in Oranienburg
Ort: Löwenberger Land
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialbeförderung zu Schulen in Borgsdorf und Birkenwerder
Ort: Gransee
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerspezialbeförderung zur Linden-Schule Oranienburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R9W1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
Des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
Gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
Der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
Bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
Machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
Seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland