Erneuerung der Ausstellung im Schweizer Haus Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-149

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der Ausstellung im Schweizer Haus

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-149
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausstellungstechnik

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
30230000 Computerbezogene Geräte
30212000 Hardware für Minicomputer
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
32421000 Netzverkabelung
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30213200 Tablettcomputer
30231000 Computerbildschirme und Konsolen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Infozentrum Schweizer Haus

Lindenstraße 33

15377 Buckow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 31/03/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Die Neugestaltung wird durch die Beantragung von Fördermitteln (VV Natürliches Erbe) realisiert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 192-463711

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Ausstellungstechnik

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wichtige Hinweise – Bitte Beachten:

1. Hinsichtlich der Zulässigkeit rabattierter Loskombinationen (sog. Koppelungsnachlass) wird auf die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main und des OLG Düsseldorf verwiesen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.5.2017 – 11 Verg 5/17 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018- Verg 54/17). Koppelungsnachlässe können formlos im Angebot (beispielsweise im Leistungsverzeichnis oder im Anschreiben) vermerkt werden.

2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.

Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

4. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

5. Korrektur zur Frauenförderverordnung: Aufgrund der Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes kommt die Frauenförderverordnung im hiesigen Verfahren nicht zur Anwendung, § 2 Abs. 1 Frauenförderverordnung – FrauFöV i. V. m. § 2 Nr. 3, 4, 7 und 8 der Vergabeverordnung vom 9. Januar 2001 (BGBl. I S. 110) i. V. m. § 106 GWB.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RDKH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
30230000 Computerbezogene Geräte
30212000 Hardware für Minicomputer
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
32421000 Netzverkabelung
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30213200 Tablettcomputer
30231000 Computerbildschirme und Konsolen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Infozentrum Schweizer Haus

Lindenstraße 33

15377 Buckow

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/ dem Leistungsverzeichnis, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Ende: 31/03/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Nach Rücksprache mit dem Hauselektriker und eingehender Beratung mit dem AN wurden weitere Leistungen zur Einrichtung des Netzwerks und zur Programmierung der Steuerung erforderlich. Die Geräte (Monitore, Kleincomputer, Projektor) sollen entsprechend der vorhandenen Stromkreise und Sicherungen und trotzdem möglichst einfach zu steuern sein. Eine gestaffelte Schaltung ist zweckmäßig.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die zusätzlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Es handelt sich bei den hier beantragten 4 Erweiterung jeweils um Leistungen, die als „echter“ Zusatz zum ursprünglich vergebenen Leistungsinhalt begriffen werden können. Insoweit ist § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB nämlich dann unanwendbar, wenn es sich um keinen echten Zusatz handelt, sondern vielmehr um einen Ersatz, d.h. eine neue Leistung vollumfänglich an die Stelle der ursprünglichen Leistung treten soll. Dies ist hier jedoch nicht ersichtlich. Insbesondere die vierte Position (Aufprojektion, Programmierarbeit) ist trotz des gewissen „Aufarbeitungscharakters“ ursprünglich beschaffter Kartenprojektionen nicht als vollständiger Ersatz anzusehen, weil es sich hier um die Verbesserung der grafischen Darstellung und zugehöriger Programmierung handelt, um die selbständige Rezeption zu gewährleisten. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftliche Erarbeitung.

Die beantragten Leistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen auch nicht vorgesehen.

Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen auch nicht erfolgen.

Diese erste kumulative Voraussetzung ist eine verkürzte Umsetzung der entsprechenden Richtlinienklausel in Art. 72 lit. b) i) RL 2014/24/EU:

„(…) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wie der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen der Anlagen nicht erfolgen kann.“

Mit „nicht erfolgen kann“ ist nicht etwa eine technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit gemeint, sondern die objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Gesichtspunkte, wie z. B. der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit ursprünglich geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen oder Anlagen. Bloße Bequemlichkeiten etwa während eines Projektes bei sich aufzeigenden Nachtragsangelegenheiten zur Verwaltungsvereinfachung auf den bisherigen Auftragnehmer zurückzugreifen werden von dieser Vorschrift grundsätzlich nicht gebilligt. Nicht in die Betrachtung einzustellen ist demzufolge auch der Aufwand, der allein aufgrund der Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens entsteht oder ein durch mehrere Auftragnehmer verursachter Koordinierungssaufwand. Können die Leistungen mit vertretbarem Aufwand potenziell auch durch andere Auftragnehmer erbracht werden, ist der Tatbestand ebenfalls nicht einschlägig. Die Regelung setzt mithin eine fehlende Trennbarkeit der ursprünglichen Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers und der Zusatzleistung voraus, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet werden kann.

Gründe, die eine fehlende Trennbarkeit deutlich machen, liegen hier jedoch vor. Es handelt sich hierbei um die folgenden technischen Gründe: das CMS (Computer Management-System) für sämtliche Computer, Monitore und den Beamer wurde von dem AN speziell für diesen Anwendungszweck entwickelt und steht anderen nicht zur Verfügung.

Zudem greifen kombiniert die folgenden wirtschaftlichen Gründe: Diese Programmierungs-Leistungen können nur mit einem erheblichen und damit kostenintensiven Einarbeitungsaufwand geleistet werden. Dies würde bei Wechsel des AN weitere zusätzliche Kosten verursachen, denn der bisherige AN besitzt bereits durch den Ursprungsauftrag einen erheblichen Investitionsvorsprung, sodass andere Unternehmen nur durch erhebliche eigene Investitionen die Programmierleistungen erbringen können. Diese Kosten würden Teil des Angebotes werden und müssten durch den AG getragen werden.

Im Übrigen spricht auch für die o. g. Unvereinbarkeit, dass auch vorhersehbarer Kooperationshindernisse des AN des Hauptauftrages mit einem anderen (potenziellen) AN der zusätzlichen Leistung auftreten können. Kooperationshindernisse, die zu erwarten wären, sind ein erforderlicher Zeit- und damit Kostenaufwand für den AN des Hauptauftrags zur Daten- und Programmübergabe und Erläuterung der Abläufe, der von dem Auftrag nicht abgedeckt ist. Auch für nachträgliche Gewährleistungsansprüche entsteht bei Wechsel des AN eine Zuständigkeitsunklarheit, die ggf. bei später auftretenden Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Gewährleistungen verhindert..

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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