Straßenbahnbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: SRS 01/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöneiche bei Berlin
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.srs-tram.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahnbeschaffung
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über bis zu vier (4) normalspurige Niederflurstraßenbahnfahrzeuge in Zweirichtungsausführung, in der Grundbestellung zwei (2) Fahrzeuge sowie bis zu drei (2) weitere Fahrzeuge zu beschaffen oder drei (3) Fahrzeuge und ein (1) weiteres Optionsfahrzeug.
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn Gmbh / Linie 87
Vogelsdorfer Straße 1
15569 Woltersdorf
Die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH ("SRS" oder "Auftraggeber") beabsichtigt einen Rahmenvertrag über bis zu vier (4) normalspurige Niederflurstraßenbahnfahrzeuge in Zweirichtungsausführung (im Folgenden auch nur "Fahrzeuge") zu beschaffen. Aufgrund der Unwegbarkeiten durch die Corona Pandemie läst sich der Bedarf nicht mit hinreichender Gewissheit einschätzen, aus diesem Grund soll die Grundbestellung zwei (2) Fahrzeuge sowie optional bis zu zwei (2) weitere Fahrzeuge oder in der Grundbestellung drei (3) Fahrzeuge sowie optional ein (1) Fahrzeug (Fahrzeuglieferungsvertrag) umfassen. Der Auftraggeber strebt an, die mit diesem Vergabeverfahren zu beauftragenden Leistungen im Wege der Gesamtlosvergabe zu vergeben.
2.
Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zuzulassenden Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringen Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im Streckennetz der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH. Die zu beschaffenden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen,
Einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und einen Multifunktionsbereich aufzuweisen und somit einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
3.
Die Lieferung der ersten Fahrzeuge soll spätesten 2023 erfolgen.
4.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen und Anpassungen des Projektes vor.
5.
Die Fahrzeuge müssen mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der
Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne
Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des
Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind gehalten im eigenen Interesse, sorgfältig zu prüfen,
Ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
6.
Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
— Fahrzeugbauart: Zweirichtungsfahrzeug mit Fahrgasttüren auf beiden Fahrzeugseiten
— Material Wagenkasten: Stahl
— Einstiegshöhe an sämtlichen Fahrgasttüren in mm (gemessen über GFT, Gemeinsame Fahrflächentangente):
Max. 360
— Niederflur-Anteil in Prozent: min. 30 %
— Breite des Wagenkastens in mm: 2.400
— maximale Fahrzeuglänge über Prallelemente in m: 15
— maximale Radsatzlast bei Betriebslast und voller Nutzlast in N: 10.000
— Mindestanzahl der Türspuren: 3
— Gesamtkapazität bei 4 Personen pro m2 Stehplatzfläche (Ermittlung der Stehplatzfläche erfolgt gemäß TR Br.
Sämtliche Sitzplätze - einschließlich Anderthalbsitze - sind mit einer Person besetzt): 50 Personen
— Mindestanteil Sitzplätze (Anderthalbsitze zählen als ein Sitzplatz): 40 % der Gesamtkapazität
— Heizung, Klimatisierung und Lüftung: Fahrgastraum klimatisiert
7.
Eckdaten Infrastruktur
— Spurweite in mm: 1.435
— Kleinster Gleisbogenhalbmesser in m (gemessen von der Gleismittenachse): 19
— Größte Längsneigung im Netz in Promille: 60
— Netzspannung (Un) nach DIN EN 50163 in Volt DC: 600
8.
Der künftige Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen, sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb den Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, und nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes herzustellen.
9.
Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Informationsmemorandum (Anlage A02) zusammengefasst.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftraggeber nach folgendem
Prozedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntmachung).
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
5. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen („Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden“).
Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1 der Auftragsbekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der zugehörigen „Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb“ bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der 3 Plätze
Angewendet:
a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug.
b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in den B-Referenzen die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum [Monat/Jahr] der, unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb).
c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung (Anlage A10) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
2.
Eigenerklärung (Anlage A10) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.
3.
Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A10) möglich. Auf Anforderung ist die Negativbescheinigung in Insolvenzsachen des zuständigen Gerichts einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils Übersetzungen in
Deutscher Sprache beizufügen.
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A11) möglich. Auf Anforderung sind die
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Sozial-, Kranken und Rentenversicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
5.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A11) möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Versicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A11) möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes einzureichen. Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils Übersetzungen in Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate und nur der Versicherungen, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A11) möglich. Auf Anforderung sind die
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Sozial-, Kranken und Rentenversicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
5.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung
(Anlage A11) möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen einzureichen. Ausländische Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der
Für sie zuständigen Versicherungsträger vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Die Abgabe dieser Erklärung ist in Form der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung (Anlage A11) möglich. Auf Anforderung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes einzureichen. Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stellen vor. Für
Nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
7.
Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
B. Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter (Anlage A08).
2.
Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz
Des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen (Anlage A12).
3.
Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer
Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor.
Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
4.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist (Anlage A13).
5.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten(Anlage A14).
6.
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht (Anlage A15).
7.
Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A09). Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter
Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
8.
Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen
Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Anlage A16). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen. Hinweis: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f., 142 GWB sind von allen eignungsverleihenden Unternehmern vorzulegen.
9.
Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmern vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Angabe zur Anzahl aller Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren für Herstellung und Lieferung von Schienenbahnfahrzeugen eingesetzt worden sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
2.
A-Referenzen: Nachweis über mindestens ein (1) abgeschlossenes Vorhaben (Referenz) über die Herstellung und Lieferung von mindestens zehn (10) baugleichen
Schienenbahnfahrzeugen zwischen 2005 und 2020, die mit den Eigenschaften der hier ausgeschriebenen Fahrzeuge vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar sind Schienenbahnfahrzeuge,
Die sämtliche der nachfolgend aufgeführten technischen Eigenschaften erfüllen:
— Spurweite: Normalspur (1435 mm) oder Breitspur (größer als 1435 mm)
— Niederflur-Anteil: 30 Prozent
— elektrisches Antriebssystem
Der Nachweis mindestens einer A-Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis einer weiteren A-Referenz, die sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt und die Herstellung und Lieferung von mindestens fünf (5) baugleichen Straßenbahnfahrzeugen zwischen 2005 und 2020 umfasst, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Diese weitere A-Referenz kann anstelle der Herstellung und Lieferung auch den Umbau und die Lieferung von
Fahrzeugen betreffen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Fahrzeuge vor dem Umbau und der Lieferung nicht sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt haben und infolge des Umbaus und der Lieferung sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt sind bzw. waren.
Maßgeblich für sämtliche A-Referenzen ist die Anzahl der gelieferten und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommenen baugleichen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union. Zu jeder A-Referenz
Sind folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps
b) Name und Adresse des Auftraggebers
c) Bezeichnung des Auftragsnehmers in dem Projekt und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat
e) Anzahl der beauftragten Fahrzeuge
f) Anzahl der gelieferten und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommenen baugleichen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren im
Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union.
g) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Zuschlag bzw. Beauftragung bis zur vertraglichen Abnahme des letzten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj)
h) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs:
— Spurweite in Millimeter
— Niederflur-Anteil in Prozent
— Antrieb
— Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem (a) ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen
Im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten sowie (b) eine separate Anlage zur nachvollziehbaren Berechnung des Niederflur-Anteils und der Gesamtkapazität des Fahrzeugs beizufügen.
3.
B-Referenzen: Nachweis über bis zu zwei (2) Vorhaben (Referenzen) über die Herstellung und Lieferung von Schienenbahnfahrzeugen in geschweißter Stahlbauweise und zwischen 2015 und 2020, die sich im Fahrgastbetrieb befinden (maßgeblich ist das Datum der unbefristeten Zulassung [Monat/Jahr] des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb). Der Nachweis von Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind
Folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps
b) Name und Adresse des Auftraggebers
c) Bezeichnung des Auftragsnehmers in dem Projekt und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat
e) Anzahl der beauftragten Fahrzeuge
f) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Zuschlag bis zur vertraglichen Abnahme des ersten
Gelieferten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj)
g) Datum (mm/jjjj) der unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im
Fahrgastbetrieb
h) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs:
— Material des Wagenkastens
— Fügetechnik des Wagenkastens
— Niederflur-Anteil in Prozent
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten beizufügen.
4.
Hinweise zu den Referenzen (A und B): Vorhaben, die sowohl die Anforderungen für die A-Referenz und für die B-Referenz erfüllen, sind zugelassen. Für die Prüfung und Wertung des Vorhabens als A-Referenz und B- Referenz sind zwingend beide Vordrucke (A-Referenz als auch B-Referenz) vollständig ausgefüllt einzureichen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte
Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen vorhanden und gesichert ist. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen
Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält
Sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
5.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehen des Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A18);
6.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehen des Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A19);
7.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN 6701 Klasse A1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Klebearbeiten und Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A20);
8.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN EN 15085 Zertifizierungsstufe CL1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A21);
9.
Nachweis über eine bestehende Zertifizierung gemäß IRIS (International Railway Industry Standard) oder gleichwertig (Anlage A22);
10.
Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage A23)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis über mindestens (Mindestanforderung) ein (1) abgeschlossenes Vorhaben (A-Referenz) über die Herstellung und Lieferung von mindestens 10 im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleichen Straßenbahnfahrzeugen zwischen 2005 und 2020, die mit den Eigenschaften der hier ausgeschriebenen Fahrzeuge vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar sind Schienenfahrzeuge,
Die sämtliche der nachfolgend aufgeführten technischen Eigenschaften erfüllen:
— Spurweite: Normalspur (1435 mm) oder Breitspur (größer als 1435 mm),
— elektrischer Antrieb,
— Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite: mindestens 3.
2. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A18).
3. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A19).
4. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN 6701 Klasse A1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Klebearbeiten und Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A20).
5. Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN EN 15085 Zertifizierungsstufe CL1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A21).
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern insbesondere die Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, die Vergabebedingungen, das Informationsmemorandum und der Teilnahmeantrag (Vordruck) zu beachten. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind,
Um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen.
A.
Inhalt des Teilnahmeantrags:
Der Bewerber füllt die zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke/Anlagen aus und fügt die geforderten Erklärungen/Nachweise bei (=Teilnahmeantrag). Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Teilnahmeantrags, sind neben der Auftragsbekanntmachung sowie den Vergabebedingungen zu beachten. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Anlage A03 Version 1.0 vorgegebenen Reihenfolge aufzubauen,
Zusammenzustellen und in einzelnen Dateien einzureichen. Die Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeichnen: [A##]_[Bewerbername]_[JJJJ-MM-TT] (z. B. A08_NAME_2020-10-30).
Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.
B.
Form des Teilnahmeantrags, Einreichung
Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg“, ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel. Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Post, Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend; diese werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
C.
Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönlichen Lage (vgl.Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter Verwendung
Der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären (vgl. Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten werden durch verschiedene Bürgschaften (u. a. Vorauszahlungsbürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften, Mängelanspruchsbürgschaften) abgesichert.
Störungen im Vertragsverhältnis, z. B. bei Nichteinhalten von Vertragsfristen oder Energieverbrauch, werden durch Vertragsstrafen vertraglich geregelt.
Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Informationsmemorandum (Anlage A02) zusammengefasst.
Einzelheiten der Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen der Beschaffung ergeben sich aus den Verträgen, die für den Teilnahmewettbewerb in dem Dokument Informationsmemorandum (Anlage A02) zusammengefasst dargestellt sind.
Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass sich alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A09).
Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht (Anlage A15).
2.
Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen (Anlagen A18) und die besonderen Vertragsbedingungen gemäß dem Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) wird hingewiesen.
3.
Vor Zuschlagserteilung ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen. Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform ("Vergabemarktplatz Brandenburg") unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem
Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 4. März 2021.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente
Und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw.Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert
Hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem
Vergabeverfahren führen.
2.
Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich
Anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor.
4.
Finanzierungs-, Gremien- und Änderungsvorbehalt
Der Auftraggeber behält sich ferner Änderungen und Anpassungen des Projektes und an den Vergabebunterlagen sowie dem Verfahrensablauf vor.
5.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten,erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den Auftraggeber.
6.
Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (Anlage A08 Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Verschwiegenheitserklärung (Anlage A19) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y30R9Q1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
A.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
B.
Geheimschutz, Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des
Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.