Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DIKOM-2021-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dikom-bb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dikom-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Postdienstleistungen
Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Postdienstleistungen
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Postdienstleistungen. Hierzu zählt der Postversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ggf. international.
Postdienstleistung zur Beförderung von:
— Postkarten,
— Briefen,
— Einschreiben,
— Büchersendungen und
— Paketen.
Einheitlich, bundesweit und international zu jeweils einem Entgelt.
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
Gewerbeweg 3
03044 Cottbus
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Postdienstleistungen. Hierzu zählt der Postversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und ggf. international.
Postdienstleistung zur Beförderung von:
— Postkarten,
— Briefen,
— Einschreiben,
— Büchersendungen und
— Paketen.
Einheitlich, bundesweit und international zu jeweils einem Entgelt.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich optional jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vom Auftraggeber oder sechs Monate vom Auftragnehmer vor Ablauf der Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragsdauer beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Unternehmensdarstellung,
— Eigenerklärung Eignung (VgV).
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Sollte dieser Auszug bereits beim Bieter vorliegen und nicht älter als 3 Monate sein, bittet die Vergabestelle um die Einreichung bereits mit dem Angebot.
Bieter aus anderen Staaten übergeben bitte gleichwertige Bescheinigungen und Nachweise von Stellen in den anderen Staaten.
— 5.4 EU Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt, da ausschließlich elektronische Angebote eingereicht werden können.
Bei der Angebotsöffnung sind keine Personen von Bietern zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den bereitgestellten Dokumenten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Word-, Excel- und PDF-Format mit der Version Microsoft Office 2019 zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Dokumente nicht oder nicht richtig öffnen können, kontrollieren Sie bitte die Version Ihrer Software. Unter Umständen ist dann eine Aktualisierung der Software notwendig.
Elektronische Angebotsabgabe:
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle, speziell über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu übermitteln. Angebote die elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg, als FAX oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.
Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter der Rubrik „Registrierung“ erforderlich.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder FAX eingehen, werden nicht bearbeitet.
Antworten auf Bieteranfragen inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Die E-Mail-Benachrichtigung hinsichtlich der über den Projektraum zur Verfügung gestellten Nachrichten ist eine „Servicefunktion“ des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Schauen Sie daher regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten von der Zentralen Vergabestelle nicht zu übersehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YXDR98U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 10 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland