Stadt Cottbus – OV 79-2021 Spreeschule Cottbus energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 46: Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: OV 79-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 355 / 612-2922
Fax: +49 355 / 61213-2922
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus – OV 79-2021 Spreeschule Cottbus energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 46: Aufzugsanlage
Los 46: Aufzugsanlage.
Spreeschule energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung
Elisabeth-Wolf-Straße 72/73
03042 Cottbus
Neubau maschinenraumloser Personenaufzug in durch den AN Rohbau neu zu errichtenden Schacht aus Stahlbeton.
Personenaufzug nach EN 81-20/50, 2 500 kg, 33 Personen, 1,6 m/s, 4 Haltestellen, Einseitiger Zugang, Förderhöhe 9,90 m, Schachtabmessungen 2 525 x 3 100 mm, Kabine 1 800 x 2 700 x 2 200 mm, Türhöhe 2 100 mm, Schachtkopfhöhe 4 300 mm, Türen Edelstahl Leinen, Kabine Laminiert, Schachtentrauchung mit Wetterschutzhaube, statische Brandfallsteuerung über bauseitige BMA, GSM Notrufsystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Merkur Schoppe Haushahn Gruppe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRRH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]