Planungsleistungen für Gebäude, Tragwerk, Bauphysik und Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-18-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Gebäude, Tragwerk, Bauphysik und Technische Ausrüstung
Es ist beabsichtigt, einen Generalplanervertrag über Architekten- und Ingenieurleistungen (Leistungsbilder Objektplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung) abzuschließen. Die stufenweise zu beauftragenden Leistungen umfassen in den genannten Leistungsbildern jeweils (soweit einschlägig) die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021). Aufgabe ist die Herstellung von 4 Mehrfamilienhäusern mit bestmöglicher Flächenauslastung des Grundstückes.
Feldstraße 21
16540 Hohen Neuendorf
Die zur Verfügung stehende Fläche umfasst in der Gemarkung Hohen Neuendorf ca. 5 600 m2 und ist bereits weitestgehend beräumt. Auf dem Grundstück stehen einige Großgehölze (überwiegend Kiefern, Birken, Eichen), auf die bei der Planung der Bebauung soweit als möglich Rücksicht genommen werden sollte.
Künftig sollen in 4 Mehrfamilienhäusern insgesamt 28 Wohneinheiten entstehen. Die zu errichtende Mietfläche soll 1 920 qm betragen. Nach dem Neubau sollen anschließend attraktive Außenanlagen für die Bewohner angelegt werden. Die Planung der Außenanlagen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Es ist bei der Planung der Neubauten und seiner nötigen Zuwegungen jedoch zu berücksichtigen, dass möglichst zusammenhängende Grünflächen auf dem Grundstück verbleiben.
Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan setzt für den betreffenden Planbereich WA – „Allgemeines Wohngebiet“ WA 1 fest. Die bauliche Nutzung für die Grundflächenzahl beträgt 0,25, wobei die 0,4 für befestigte Flächen und Nebenanlagen nicht überschritten werden soll. Weiterhin soll der Planbereich mit max. 3 Vollgeschossen festgesetzt werden, wobei das obere Geschoss entweder als Staffelgeschoss oder innerhalb eines Dachraumes von geneigten Dächern zu errichten ist.
Die zu errichtenden Gebäude werden der sozialen Wohnraumversorgung zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über den Fördergeber Land Brandenburg, hier die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 10. Oktober 2019. Entsprechend dem Ziel des Förderprogramms sind die zukünftigen Mieten begrenzt. Daraus ergibt sich wiederum in der Kalkulation der Projektwirtschaftlichkeit (Fremdkapitalkosten + laufende Bewirtschaftung/Mieteinahmen) ein begrenztes Bauvolumen. Mehrkosten im Bau können nicht durch höhere Mieten ausgeglichen werden. Die Kostensicherheit ist deshalb neben der Kostenoptimierung eines der obersten Projektziele.
Die vorläufigen Kosten sind mit brutto 4,97 Mio. EUR für die Kostengruppen 300 und 400 ermittelt worden. Dies entspricht [Betrag gelöscht] EUR brutto pro qm Mietfläche.
Der Leistungszeitraum für die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 (Gebäude und technische Ausrüstung) sollte mit Vertragsabschluss sofort beginnen und nach 6 Wochen abgeschlossen sein. Dies wäre nach jetziger Einschätzung im Februar 2022. Baubeginn ist für Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit soll bis September 2024 erfolgen, wobei dies je nach Bauart auch früher erfolgen kann.
Leistungsbausteine, Stufenweise Beauftragung (LPH 1 + 2/3 + 4/5-9):
A) Planungsleistungen Gebäude:
Grobe Leistungsbeschreibung:
— Grundlagenermittlung und Vorplanung für 4 Wohngebäude gemäß den Anforderungen der Leistungsphasen 1-2 § 34 HOAI,
— ggf. Leistungsphasen 3-9,
— Übernahme von Bauherren- und Steuerungsleistungen für das Erbringen von gesamtheitlichen Planungsleistungen,
— Untersuchung alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung,
— ggf. Durchführung eines Zertifizierungssystems und weitere Besondere Leistungen (Kostengliederung bis zur 3. Ebene).
B) Planungsleistungen Tragwerksplanung:
Grobe Leistungsbeschreibung:
— Grundlagenermittlung und Vorplanung für 4 Wohngebäude gemäß den Anforderungen der Leistungsphasen 1-2 § 51 HOAI,
— Ggf. Leistungsphasen 3-6.
C) Planungsleistungen Bauphysik:
Grobe Leistungsbeschreibung:
— Grundlagenermittlung und Vorplanung für 4 Wohngebäude gemäß den Anforderungen der Leistungsphasen 1-2 Anlage 1.2.2 HOAI in den Grundleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
— Ggf. Leistungsphasen 3-7,
— Wenn nötig, Leistungen der Bauakustik,
— Ggf. Besondere Leistungen aufgrund alternativer Lösungsansätze, Forderung aus Fördermaßnahmen oder Zertifizierung.
D) Planungsleistungen Technische Ausrüstung:
Grobe Leistungsbeschreibung:
— Grundlagenermittlung und Vorplanung für 4 Wohngebäude gemäß den Anforderungen der Leistungsphasen 1-2 § 55 HOAI,
— Ggf. Leistungsphasen 3-9,
— Ggf. Besondere Leistungen aufgrund alternativer Lösungsansätze, Forderung aus Fördermaßnahmen oder Zertifizierung.
Sämtliche Planungsleistungen erfolgen unter Berücksichtigung folgender Parameter:
— Umsetzung des vorgegebenen Wohnungsschlüssels,
— Berücksichtigung des engen Kostenrahmens, Ausmachung von Einsparpotenzialen,
— typisierte Bauweise/baugleiche Häuser (Objektbildung),
— Einhaltung der Vorgaben des Fördermittelgebers und Vorschriften für öffentliche AG,
— Einbeziehung des Werksausschusses zu alternativen Lösungsansätzen,
— Barrierefreiheit im geforderten Rahmen,
— Möglichst hoher Energiestandard durch weitere Förderungen des BAFA,
— Verbesserung der Nachhaltigkeit, anstreben DGNB-Zertifikat,
— Prüfung Holzbau oder zumindest hybride Konstruktionen,
— Nutzung regenerativer Energien,
— Raumeinordnung unter hoher Berücksichtigung von Flora und Fauna.
Zur Bewertung der zugelassenen Bewerbungen werden die nachfolgenden objektiven und gewichteten Eignungskriterien herangezogen:
1. Funktionserfüllung Wohnen – mindestens eine Referenz (4 Punkte)
Referenzobjekte mit vergleichbarer Nutzung Wohnen ab 4 Einheiten (bis mind. LPH 4),
2. Effizienzhaus – mindestens eine Referenz (Gebäude 1 Punkt, TGA 1 Punkt)
Referenzobjekte ab HZ III (Gebäude- sowie Heizungs- und Lüftungsplanung) für ein Effizienzhaus 55,40 oder 40plus bzw. vergleichbarer entsprechend vergangener Bezeichnung z.B. KfW-Haus (ab HZ III, bis mind. LPH 5),
3. Zusammenarbeit – mindestens eine Referenz (2 Punkte)
Referenzobjekte vergleichbarer Größenordnung (Gebäude und mindestens 2 Anlagengruppen der technischen Ausrüstung), die vom Architekten und TGA-Planern gemeinsam als Team bearbeitet worden sind (mind. bis LPH 4),
4. Öffentliche Auftraggeber – mindestens eine Referenz (1 Punkt Gebäude, TGA 1 Punkt)
Fertiggestelltes Referenzobjekte vergleichbarer Größenordnung für einen öffentlichen Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zur Bestätigung der Berufszulassung (Punkt 1 – in der Anlage 2 Teilnahmeantrag) ausgefüllt abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründen §§123 -125 GWB,
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
—— Mindestanforderung von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
—— Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Erklärungen/Nachweise, die falls zutreffend, mit abzugeben sind:
— Erklärung Bewerbergemeinschaft,
— Erklärung Nachunternehmer ggf. Verpflichtungserklärung,
— Erklärung Kapazitäten anderer Unternehmen ggf. Verpflichtungserklärung.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Nachweis durch geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte, in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Planungen:
1. Zwei Referenzen zu Funktionserfüllung Wohnen:
Mindestanforderung: Eine Referenz über ein fertiggestelltes Referenzobjekt (Gebäudeplanung) mit vergleichbarer Nutzung Wohnen ab 4 Einheiten
Wertungsrelevantes Eignungskriterium: Eine Referenz bis mindestens zur Leistungsphase 4.
2. Eine Referenz zu Effizienzhaus:
Wertungsrelevantes Eignungskriterium: Ein Referenzobjekt ab HZ III (Gebäude- sowie Heizungs- und Lüftungsplanung) für ein Effizienzhaus 55, 40 oder 40plus bzw. vergleichbarer entsprechend vergangener Bezeichnungen, z. B. KfW-Haus, mindestens bis zur Leistungsphase 5.
3. Zwei Referenzen zu Gemeinsamen Projekten:
Mindestanforderung: Eine Referenz über ein fertiggestelltes Referenzobjekt vergleichbarer Größenordnung (Gebäude und mindestens 2 Anlagengruppen der technischen Ausrüstung), die vom Architekten und TGA-Planern gemeinsam als Team bearbeitet worden sind.
Wertungsrelevantes Eignungskriterium: Eine Referenz bis mindestens zur Leistungsphase 4.
4. Eine Referenz zu Öffentlicher Auftraggeber:
Wertungsrelevantes Eignungskriterium: Ein fertiggestelltes Referenzobjekt vergleichbarer Größenordnung für einen öffentlichen Auftraggeber (Gebäude und TGA-Planung).
Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung – Bitte füllen Sie hierzu die Erklärung Bestätigung der Berufszulassung aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird i. d. R. per E-Mail über vom Auftraggeber neu auf der Vergabeplattform eingestellte Unterlagen informiert. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist für das Herunterladen der neuen Unterlagen selbst verantwortlich; ein Anspruch auf diese Information besteht nicht; der Bewerber muss sich stets über den aktuellen Stand der Unterlagen informieren.
Der Auftraggeber verlangt mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine digitale Registrierung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6R9YY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (…)