Neubeschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 120-EU-3-21-1-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)
Gegenstand der Ausschreibung ist Lieferung, Installation, Betrieb, Pflege und Support eines Enterprise Content Managementsystems (ECM) bzw. eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für die Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark mit ca. 900 Beschäftigten. Über das System sollen die digitalen Aktenstrukturen abgebildet und sämtliche Dokumente revisionssicher verwaltet werden können.
Landkreis Uckermark
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Folgende Leistungen sollen gem. der Leistungsbeschreibung mit dieser Ausschreibung beschafft werden:
Im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags:
I) ECM- bzw. DMS-Software mit expliziten Anforderung gem. Leis-tungsbeschreibung als On-Premise-Variante,
II) Ein Konzept zur Installation und Begleitung der Inbetriebnahme, sowie dessen Umsetzung,
III) Migration der Daten aus dem bestehenden DMS,
IV) Schulung und Unterstützung der ECM- bzw. DMS-Nutzer*innen und IT- Administrator*innen bei der Einführung,
V) Eine Lizenz für ein paralleles, vollumfängliches Testsystem zum Hauptsystem.
Im Rahmen eines Software-Wartungsvertrags (Laufzeit 4 Jahre):
VI) Technische Betreuung des Systems während des Betriebs,
VII) VI) Projektdienstleistungen.
Bei Beauftragung sollen die EVB-IT Musterverträge inkl. AGB`s zum Abschluss kommen:
— EVB IT Pflegevertrag S Langfassung,
— EVB-IT Projektleistungsvertrag,
— Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO,
— Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Die besten 3 Bieter werden für die Angebotsphase zugelassen. Es gilt der Punkthöchstwert der Reihenfolge nach absteigend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz 2019-2020
— Anzahl Programmentwickler,
— Anzahl Supportmitarbeiter,
— Speicherung und Verarbeitung auf Servern der Kreisverwaltung (On Premise),
— Beratungsangebote (Hotline),
— Schulungen, Durchführung vor Ort und Bereitstellung eines Schulungsportals,
— Datenübernahme unter Berücksichtigung interner Abhängigkeiten aus bestehendem System (WINYARD DMS der Fa. LCS),
— Wie lange dauert Umstellungsprozess auf neues System,
— Wie lange dauert z. B. Einführung des Vertragsregisters,
— Lauffähig auf Terminal-Server/Citrix (Integration in die bestehende Systemumgebung).
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RBS2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.