Fahrbahnwinterdienst – Winterdienstleistungen auf öffentlichen Straßen der Stadt Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.3.2024, mit der Möglichkeit der Verlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 66/032/21/OV_VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt-oder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrbahnwinterdienst – Winterdienstleistungen auf öffentlichen Straßen der Stadt Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.3.2024, mit der Möglichkeit der Verlängerung
Fahrbahnwinterdienst – Winterdienstleistungen auf öffentlichen Straßen der Stadt Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.3.2024, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.3.2027.
Stadtgebiet Frankfurt (Oder)
15230 Frankfurt (Oder)
Der Leistungsumfang in einem Gesamtstraßennetz von c. 300 km, beträgt 156 km Straßen die entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt in den Stufen W 1 bzw. W 2 ausgewiesen sind. Der Einsatz erfolgt nach den vorzulegenden Streu- und Räumplänen. Dabei ist der Einsatz von etwa 8-9 Streufahrzeugen erforderlich und doppelt so viele Fahrzeuge im Schneeräumeinsatz (Doppeltraktion ist zeitweilig notwendig)
Im Hauptnetz ist die Technologie Feuchtsalz und im Nebennetz Streusand oder Granulat für Streueinsätze vorzusehen.
Der Ausführende hat im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) 2 Standorte, von denen aus die Fahrzeuge beladen bzw. von denen aus die Einsätze starten, nachzuweisen.
60 min nach Ausrufen einer Dringlichkeitsstufe muss der Einsatz beginnen.
Es sind Silobehälter für Streusalz mit einem Fassungsvermögen von 52 – 104 t je Standort nachzuweisen.
Weitere technologische Vorgaben und finanztechnische Festlegungen sind Bestandteil des Vertrags über den Winterdienst der mit Auftragserteilung geschlossen wird.
Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.3.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
Es gilt der Grundsatz der Eigenerklärung (Formblatt 124/EEE).
Weitere:
— Haftpflichtversicherungsnachweis,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren,
— Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Sollte dieser Auszug bereits beim Bieter vorliegen und nicht älter als 3 Monate sein, bittet die Vergabestelle um die Einreichung bereits mit dem Angebot
— Referenzen – Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bieter aus anderen Staaten übergeben bitte gleichwertige Bescheinigungen und Nachweise von Stellen in den anderen Staaten.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt, da ausschließlich elektronische Angebote eingereicht werden können.
Entfällt – eine Teilnahme am Eröffnungstermin durch Bieter oder deren Bevollmächtigte ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass Angebote formgerecht ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter „Angebote“ eingereicht werden dürfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68R9X7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB – wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.