Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Freianlagenplanung und Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: Los 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dahlwitz-Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoppegarten.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Freianlagenplanung und Vermessung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag für Objektplanungen für das Leistungsbild Freianlagen, LP 1-9. Mit Vertragsschluss (Erteilung des Zuschlags) wird die Leistungsstufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3) abgerufen. Ein Anspruch des erfolgreichen Bieters auf eine darüberhinausgehende Beauftragung besteht nicht. Alle weiteren Leistungen sind optional und werden stufenweise bzw., soweit es sich nicht um Grundleistungen handelt, individuell beauftragt.
Dahlwitz-Hoppegarten
Die Rennbahn Hoppegarten erstreckt sich auf einer weiträumigen Liegenschaft im Gemeindegebiet der amtsfreien Gemeinde Hoppegarten im Westen des Landkreises Märkisch-Oderland in Brandenburg. Weite Teile dieser Liegenschaft sind als Kulturdenkmal nationaler Bedeutung ausgewiesen. Dies betrifft vor allem die vom Projektgebiet umfassten Tribünen und Freianlagen. Die Liegenschaft wird nach wie vor, im Sinne des ursprünglichen Verwendungszweckes, zur Durchführung von Pferdesportveranstaltungen genutzt. Als zusätzliche Nutzung werden diverse Events (z. B. Musikveranstaltungen) durchgeführt. Auch zukünftig soll die Liegenschaft für den Pferdesport und für Events genutzt werden.
Aufgrund veränderter Anforderungen an die Geschäftsprozesse und aufgrund des desolaten und nicht mehr rechtskonformen Zustandes der Gebäude und Freianlagen, ist eine Nutzung in Zukunft nur möglich, wenn die Gebäude und Freianlagen einerseits denkmalgerecht saniert sowie andererseits umgebaut und an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden.
Aufgabe des Freianlagenplaners ist es, eine Planung zu entwickeln, die sich einerseits in den städtebaulichen Kontext einfügt, andererseits geplante Nutzungen ermöglicht, insbesondere für Besucher eine gute Aufenthaltsqualität bietet, und die historischen Bezüge der Anlage berücksichtigt.
Die Leistungsstufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3) wird mit Vertragsschluss beauftragt. Die Leistungsstufen 2 und 3 (Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9), die Besonderen Leistungen und die Beratungsleistungen werden jeweils individuell beauftragt.
Es fand ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624)
Statt. Die Vergabestelle behielt sich vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen direkt auf das erste Angebot zu erteilen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft (s.o. 2.2.9). Es werden bis zu 4 geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert.
Der Teilnahmeantrag war elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behielt sich vor, zur näheren Überprüfung die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Abgesehen von den in Teil E vorgesehenen, gab es keine Formblätter und weitere Unterlagen für die Erstellung dieses Angebotes. Kosten für die Verfahrensteilnahme wurden nicht erstattet.
Die Vergabestelle empfahl eine Besichtigung vor Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung der Rennbahn Hoppegarten – Freianlagenplanung und Vermessung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://levin-monsigny.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQQRHCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1) der An-tragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rü-ge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.