Stadt Cottbus – OV 135-2021 – Spreeschule Cottbus – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 25: Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 135-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus – OV 135-2021 – Spreeschule Cottbus – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 25: Zimmererarbeiten
Los 25: Zimmererarbeiten.
Spreeschule – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung
Elisabeth-Wolf-Str. 72
03042 Cottbus
— Zimmererarbeiten, Pultdachkonstruktion mit Umlaufender Attika und Dachscheibe aus OSB,
— ca. 55 m³ Bauschnittholz,
— ca. 1 800 m² Dachscheiben und Wandplatten OSB-3.
Beginn Werkplanung: 8.12.2021
Beginn Ausführung: 7.2.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingung an die Auftragsausführung
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen),
— Auszug aus dem Handelsregister,
— aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
— Gewerbeanmeldung,
— Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK/Handwerkskammer oder Handwerkerkarte,
— aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung,
— aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung,
— Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau),
— aktuelle Vereinbarungen Einhaltung.
Mindestanforderung Brandenburgisches
Vergabegesetz
— Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“,
— VHB Formblatt 217 Erstattung von Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen,
— VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation.
Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Cottbus
Nicht öffentlich – da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 9.7.2021 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik „Kommunikation“ auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRRY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]