Energetische Sanierung d. Blocks „Finsterwalder Str. 1-11“, Aufzugsnachrüstung und Neubau v. 2 Gemeinschaftsbungalows und einem Mehrgenerationenhaus, Gestaltung d. Außenanlagen, 16227 Eberswalde Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.whg-ebw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung d. Blocks „Finsterwalder Str. 1-11“, Aufzugsnachrüstung und Neubau v. 2 Gemeinschaftsbungalows und einem Mehrgenerationenhaus, Gestaltung d. Außenanlagen, 16227 Eberswalde
Die WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH plant die Sanierung und Modernisierung des Wohngebäudes Finsterwalder Str. 1-11 sowie zweier Gemeinschaftsbungalows und einem Mehrgenerationenhaus auf der Freifläche zwischen der Cottbuser Str. 2-8 und der Finsterwalder Str. 1-11 in 16227 Eberswalde.
Die WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH plant die Sanierung und Modernisierung des Wohngebäudes Finsterwalder Str. 1-11 sowie zweier Gemeinschaftsbungalows und einem Mehrgenerationenhaus auf der Freifläche zwischen der Cottbuser Str. 2-8 und der Finsterwalder Str. 1-11 in 16227 Eberswalde.
Finsterwalder Str. 1-11
Es handelt sich hierbei um ein Mehrfamilienhaus in Plattenbauweise mit insgesamt 60 Wohneinheiten, die zum Teil noch bewohnt sind. Ein Leerzug ist für die Bauarbeiten nicht vorgesehen.
Schwerpunkt der Arbeiten:
— Energetische Aufwertung der thermischen Hülle,
— barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen durch den Einbau von innenliegenden Aufzugsanlagen,
— Sanierung/Erweiterung der Balkonanlagen,
— komplette Herrichtung von Leerwohnungen,
— Erweiterungsbau im Erdgeschoss,
— Rückbau und Umbau der Ecksegmente im 4. OG/5. OG,
— Freiflächengestaltung im Bereich Balkone und Hauseingänge.
Das Gebäude soll einer umfassenden Sanierung/Modernisierung unterzogen werden, um die Wohnbedingungen nachhaltig zu verbessern, den barrierefreien Zugang zu gewährleisten und die technischen Anforderungen nach dem heutigen Standard zu erfüllen.
Neubau von 2 Gemeinschaftsbungalows:
— Errichtung von 2 eingeschossigen Gemeinschaftsbungalows in monolithischer Bauweise,
— Errichtung eines zweigeschossigen Mehrgenerationenhauses in monolithischer Bauweise.
Es wird eine Generalplanerleistung mit folgenden Planungsaufgaben ausgeführt:
1. Objektplanung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 2-8, Anlage 10 HOAI, zu §§ 34,35 – Leistungsbild Gebäude und Innenräume; erbringen von Leistungen und Leistungsphasen 2-8, Anlage 11 HOAI, zu §§ 39, 40 – Leistungen im Leistungsbild Freianlagen,
2. Tragwerksplanung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 2-5, Anlage 14 HOAI, zu §§ 51, 52 -Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung,
3. Technische Ausrüstung: Erbringen von Leistungen der Leistungsphasen 2-8, Anlage 15 HOAI, zu §§ 55, 56 -Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung;
Realisierungszeitraum: Planungsbeginn unmittelbar nach Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Die avisierte Beauftragung der Planungsleistungen knüpft an vergleichbare Planungsleistungen zur Cottbuser Str. 2-8 sowie an den Auftrag „Rudolf- Virchow-Str. 17-25“ an. Angesichts der Ausgangslage (Erfahrung bei Sanierung von DDR Typbauten, Ausschließlichkeitsrechte bei Bungalow-Neubauten; konkretes Projektziel angesichts der pandemiebedingten Preisverwerfungen und Lieferengpässen bei Baustoffen gefährdet; Covid-19 und die absehbaren wirtschaftlichen Verwerfungen im Marktumfeld) ist die avisierte Beauftragung von Agora+ nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen bzw. technischen Gründen nicht ohne lange Vorlaufzeit möglich und wäre mit erheblichen Betriebsrisiken und Zusatzkosten verbunden. Die Planungsleistungen sind eng mit den Ressourcen von Agora+ aus den o. g. früheren Projekten verknüpft, sodass die kurzfristige Umsetzung nur mit Agora+ möglich ist.
Das Verhandlungsverfahren ohne TNW mit Agora+ bietet faktisch die einzige Möglichkeit, die im Bauplan der WHG enthaltenen Investitionsbeträge für die Bauvorhaben im BBV einhalten zu können. Dafür stehen aus den vorherigen Vergaben von Planungsleistungen kurzfristig sehr gute Rahmenbedingungen zur Verfügung, um die pandemiebedingte Baupreisentwicklung für die o. g. Sanierung durch frühzeitige Aufträge abmildern zu können. Aktuell liegt die Ausschreibung der Bauleistungen für das Projekt „Cottbuser Str. 2-8“ an. Aufgrund vergleichbarer Bauleistungen bietet es sich an, optional verbindliche Preise für das vorliegende Projekt zu vereinbaren und sogleich Mengenvorteile zu erzielen. Bei einem Wechsel des Planungsbüros wäre eine Ausschreibung der Bauleistungen im Herbst 2021 nicht realisierbar. Aufgrund der dann notwendigen Einarbeitung wäre eine erhebliche Zeitverzögerung zu besorgen. Für das Baugenehmigungsverfahren wären zudem die Kontakte zu den Ämtern und Behörden herzustellen. Um den bereits vorliegenden Leistungsumfang planungstechnisch erreichen zu können, verzögerte sich das Verfahren um mind. 9 Monate. Vor dem Hintergrund der explodierenden Preise für Baustoffe sowie Materialengpässen und Lieferschwierigkeiten wäre das Sanierungsprojekt BBV nicht nur wirtschaftlich, sondern auch faktisch akut gefährdet.
Insgesamt lassen sich die Planungsleistungen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber von den bislang im Rahmen des Sanierungsprojekts erbrachten Planungsleistungen trennen. Nur das Angebot von Agora+ gewährleistet die kurzfristige Sanierung des BBV. Agora+ kann im Gegensatz zu Dritten bei der Sanierung der DDR-Typbauten an die Erfahrungen aus den vorangegangenen vergleichbaren Projekten anknüpfen. Auch muss die WHG kurzfristig handeln, um die pandemiebedingten Verwerfungen auf dem Markt für Baustoffe abfedern zu können.
Zudem kann der Neubau wg. ausschließlicher Rechte (UrheberR) an den Entwürfen für die Bungalows sowie in abgewandelter Form für das Mehrgenerationenhaus nur von Agora+ geplant werden. Bei den Entwürfen handelt es sich um Eigenentwicklungen, die bereits in Schwedt (Kranichviertel) bei einem vergleichbaren Sanierungsprojekt umgesetzt wurden. Ein Drittunternehmen könnte diesen Auftragsteil kurzfristig nur mit Unterstützung von Agora+ ausführen.
Angesichts der Pandemiesituation ist die Vorbereitung und Durchführung komplexer Verhandlungsverfahren erheblich erschwert. Es befindet sich nach wie vor ein Großteil der Mitarbeiter der WHG im Home-Office oder ist in Kerngruppen in den Verwaltungsgebäuden eingeteilt. Insgesamt ist der Geschäftsbetrieb weiterhin stark eingeschränkt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.agoraplus.de/start.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, um Marktteilnehmern die geplante Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig bekannt zu machen. Das Formular ermöglicht in V.2.1.) bedauerlicherweise nicht, ein Datum in der Zukunft anzugeben. Der Abschluss ist noch nicht erfolgt.
Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.whg-ebw.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren onnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.whg-ebw.de