GPU-Erweiterung des HPC-Clusters
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 331 / 288-1632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
GPU-Erweiterung des HPC-Clusters
GPU-Erweiterung des vorhandenen HPC-Clusters.
Potsdam
Ziel der Beschaffung ist die Erweiterung des vorhandenen HPC-Clusters am GFZ Potsdam mit GPU-Systemen für rechenintensive Prozesse wie maschinelles Lernen und sonstige Single oder Double Precision Fließkommaberechnungen. Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Netzwerkinfrastruktur soll im Rahmen der Erweiterung entsprechend der bestehenden Infrastruktur voll kompatibel ausgebaut werden.
Verlängerung des Wartungsvertrages 36M auf 60M in Abhängigkeit vom Angebotspreis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung (gemäß der Punkte III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot – das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ – oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Der Nachweis kann stattdessen auch durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch dieIndustrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards erbracht werden.
— Eintrag im Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
— Erklärung der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft,
— Umsatzangaben bezogen auf die zu erbringenden Leistungen der letzten 3 Jahre,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit beitragspflichtig, ordnungsgemäß erfüllt sind,
— Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
— Fachkräfte: Die Installation vor Ort erfolgt durch ausgebildete Fachinformatiker für Systemintegration (oder gleichwertig),
— 2 Referenzen, die in Art und Leistungsprofil mit diesem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenz(en) mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
1. Mindestlohn: Formlose und unterschriebene Eigenerklärung (Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“), dass die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG) erfüllt werden.
2. Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen: Formlose Erklärung der konsequenten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) unter Beachtung der wettbewerblichen Gegebenheiten zur Vermeidung von Weitergabe von Kundendaten und Betriebsinterna. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsabschluss auf Wunsch des jeweiligen Bedarfsträgers zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
— Zertifizierung nach ISO/IEC 14001 oder vergleichbar,
— Zertifizierung nach ISO/IEC 9001 oder vergleichbar,
— Mitgliedschaft im NVIDIA Partner Programm der Stufe Elite im Bereich Compute oder Compute DGX soweit NVIDIA angeboten wird (ansonsten äquivalent nachzuweisen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de/E71184143 zu registrieren. Damit werden Sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungenselbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis zum 23.7.2021 ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gestellt werden.
Wir empfehlen dringend, das Angebot bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständigeinzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT odermit dem Support der Vergabeplattform zu lösen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gfz-potsdam.de