Wettbewerb Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Rheinsberger Tor Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/53/6120
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuruppin.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Rheinsberger Tor
Verfahren: Anonymer, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013
Im Wettbewerbsverfahren sollen 12 Büros/Bewerbergemeinschaften aufgefordert werden, von denen 4 Teilnehmende durch die Ausloberin gesetzt sind.
Die Stadt Neuruppin plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes „Rheinsberger Tor“ sowie die Errichtung eines zentralen Bushaltepunktes. Dafür hat die Stadt im Jahr 2019 ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Da dieser Platz – Teil der früheren Wallanlagen – den Eingang zur denkmalgeschützten Altstadt bildet, sind angrenzende Bereiche einschließlich des Straßenraumes der Karl-Marx-Straße in die Planung einzubeziehen und stadtgestalterisch aufzuwerten. Auf dem Platz sind fünf Bushaltestellen für den regionalen Busverkehr einschließlich PlusBus einzuordnen, während für die städtische Linie 2 Haltestellen im Straßenraum vorzusehen sind. Die bisherigen Pkw-Stellplätze auf dem Platz werden verlagert, um neben den Erschließungsflächen ein attraktives Freiraumangebot auf der Platzfläche gestalten zu können.
Die Gesamtfläche der Plangebietsabgrenzung beträgt ca. 12 150 m2 (wovon ca. 9 000 m2 städtische Flächen zur Umsetzung vorgesehen sind). Als Kostenrahmen für die Bauaufgabe wurden für die Freiflächen Bruttogesamtkosten von ca. 1,3 Mio. EUR (KG 200, 500 und 700) im Haushalt auf Grundlage einer gutachterlichen Kostenschätzung (2018/2019) abgesichert. Aufgrund von Baukostensteigerungen und Flächenerweiterungen wird der Kostenrahmen aktuell auf ca. 1,9 Mio. EUR (KG 200 und 500) geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzungen:
Die Auswahl der Landschaftsarchitekten/-innen oder Freiraumplaner*innen, Stadtplaner*innen, Architekten/-innen oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren/-innen oder Bewerbungsgemeinschaften aus den genannten Berufsgruppen erfolgt auf Grundlage folgender fristgerecht eingegangener Unterlagen:
Teilnahmeerklärung (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen):
— mit Namen, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse des Büros bzw. der Büros der Bewerbergemeinschaft,
— Bei Bewerbergemeinschaften ist anzugeben, welches der beteiligten Büros federführend ist, über das die Kommunikation im gesamten Wettbewerbsverfahren geführt wird.
Kammereintragung:
— Der Nachweis der beruflichen Qualifikation ist für alle genannten Berufsgruppen beizulegen (Urkunde entsprechender Kammer).
Referenzobjekte:
— erarbeitete Entwürfe, Wettbewerbsbeiträge oder realisierte Vorhaben der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Wettbewerbsabgabe: nach 1.1.2010) mit inhaltlich ähnlicher Aufgabenstellung wie die der Wettbewerbsaufgabe (öffentliche Platzgestaltung, Verkehrsfläche mit Frei- und Grünanlagen o. ä.),
— maximal 2 Referenzobjekte jeweils im Format A3 mit Bild und Text (2 PDF-Dateien mit je einer Referenz eingerichtet im A3-Format) unter jeweiliger Nennung von: Projektname, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Ort des Bauvorhabens, Fertigstellungstermin bzw. Erarbeitungszeitraum, Angabe Gesamtfläche, Nettobaukosten (KG 500), Preise, Anerkennungen und Auszeichnungen von Arbeiten. Zudem sind die Anforderungen zur Darstellung der inhaltlichen Kriterien (siehe Ausschreibungsunterlagen Pkt. 2.4 Bewertung) zu berücksichtigen.
Mindestanforderungen:
— es sind 2 Referenzen einzureichen,
— eine Referenz muss ein realisiertes Vorhaben (LP 2 - 8) sein, deren Nettobaukosten mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
— diese einzelnen Mindestanforderungen der Referenzen müssen erkennbar erfüllt sein,
— bei Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bewerbergemeinschaft Autor des Projektes ist,
— wurden bei Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben nur Teilleistungen oder einzelne Leistungsphasen erbracht, ist dies zu vermerken.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften oder Büroniederlassungen.
Landschaftsarchitekten/-innen, Ingenieure/-innen für Landschaftsplanung, Stadtplaner*innen, Architekten/-innen und bauvorlageberechtigte Ingenieure/-innen oder Bewerbergemeinschaften aus diesen Berufsgruppen
Abschnitt IV: Verfahren
Im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens werden die eingereichten Arbeiten durch das Preisgericht nach folgenden Kriterien beurteilt:
— funktionelle Anordnung der Nutzung,
— Ausformulierung der Funktionsbeziehungen,
— Gestaltung und Ausformung der Verkehrsanlagen,
— Gestaltung und Anordnung differenzierter Nutzungsbereiche auf den Freiflächen,
— Attraktivität der Freiraumgestaltung,
— Aussagen zur Wirtschaftlichkeit,
— Baukosten.
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 4. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Zwischensumme: [Betrag gelöscht] EUR,
— Aufwandsentschädigungen: [Betrag gelöscht] EUR,
— Summe Preisgeld (brutto): [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Jede/r Teilnehmer/in, der/die einen den Wettbewerbsanforderungen entsprechenden vollständigen Beitrag einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei einer Auszahlung an Preisträger mit Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt. Bei Preisträgern mit Sitz in Deutschland wird die Umsatzsteuer ausgezahlt. Das Preisgeld wird bei der weiteren Bearbeitung auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen umgesetzt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unterlagen, sowie Nachrichten, die über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg an alle interessierten Unternehmen versendet werden, können von den Unternehmen anonym (d. h. ohne Registrierung und Login) eingesehen werden. Um am Verfahren teilnehmen zu können und z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden, sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert ist.
2. Die Kommunikation zwischen interessierten Unternehmen und Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Es obliegt dem jeweiligen Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass Posteingänge über den Vergabemarktplatz Brandenburg regelmäßig abgerufen/ überwacht werden. Es obliegt den interessierten Unternehmen die bereit gestellten Vergabeunterlagen auf ihre Aktualität hin zu prüfen. Den Unternehmen wird daher die unter 1. genannte Registrierung empfohlen. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht.
3. Die Anfragen der Bewerber müssen bis spätestens 10 Tage vor Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgen und werden bis spätestens 6 Tage vor dem Fristablauf beantwortet.
4. Die Ausloberin beabsichtigt im Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens. Ist ein eindeutiger Sieger ermittelt, wird – unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts – zunächst mit den 1. Preisträgern/-innen verhandelt. Bei nicht erfolgreichem Verlauf der Verhandlungen werden mit allen übrigen Preisträgern Vergabeverhandlungen aufgenommen, um die Planungsleistungen zu vergeben und das Vorhaben zu realisieren.
Im Verhandlungsverfahren, also erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, müssen für den Eignungsnachweis und die Vergabeverhandlungen von den Preisträgern folgende Unterlagen beigebracht werden:
— Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit mit dem Nachweis des federführenden Büros einer entsprechender Mitarbeiteranzahl: mindestens 2 Mitarbeiter einschließlich Inhaber mit fachspezifischem Hochschulabschluss (Landschaftsarchitektur/Freiraumplanung, Stadtplanung, Architektur oder Bauingenieurwesen), mindestens 1 technischer Mitarbeiter,
— Nachweis über die Umsatzerlöse in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden. Die Bestätigung eines Versicherers, dass im Beauftragungsfall die Versicherung zugesagt wird, ist als Nachweis ausreichend,
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) I/16 Nr. 21, zuletzt geändert am 30.4.2019, GVBl I/19 [Nr. 10],
— bei juristischen Personen und/oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Sollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungs-verfahren abgesehen. Sofern ein Teilnehmer belegen kann, dass er betreffende Nachweise im Sitzstaat nicht (fristgerecht) erlangen kann, so hat er das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung und der beruflichen Zuverlässigkeit im Verfasserbrief anderweitig darzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5R9LD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Soweit der Bieter/das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser „Nichtabhilfe-Mitteilung“ eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)