Logistikdienstleistungen (Post/Warenannahme/Expedition) Referenznummer der Bekanntmachung: VE 21.04.204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikdienstleistungen (Post/Warenannahme/Expedition)
Für die am Standort Berlin ansässige Post- und Warenlogistik schreibt der rbb einen Dienstleistungsvertrag aus.
Vertragsbeginn ist der 1.2.2022. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 5 Jahre. Der AN räumt dem rbb die Optionen auf 2-malige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 24 Monate ein.
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Für die am Standort Berlin ansässige Post- und Warenlogistik schreibt der rbb einen Dienstleistungsvertrag aus. Damit soll eine Konzentration der Ressourcen auf die Kernaufgaben und Kompetenzen des rbb unterstützt werden.
Der Leistungsinhalt umfasst die Bereiche Post und Warenbewegungen. Die Beschreibung des Leistungsumfangs ist in die klassischen Prozessgruppen Posteingang, Postverteilung, Postausgang, Wareneingang und Warenausgang unterteilt. Alle Teilprozesse werden räumlich in einem Serviceraum durchgeführt.
Am Standort Berlin sind drei Gebäudekomplexe zu versorgen, das Haus des Rundfunks (HdR) sowie das Fernsehzentrum des rbb (FSZ), beide in der Masurenallee 8-14, 14057 Berlin und das CCB am Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin.
Die Poststelle und der Warenein-sowie der Warenausgang befinden sich auf dem Gelände in der Masurenallee. Das CCB wird einmal täglich von einer Botenfahrt versorgt.
Der Auftragnehmer räumt zudem die Option ein, den Vertrag 2-mal um jeweils 2 weitere Jahre zu verlängern.
Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand von nachgewiesenen Referenzen. Es müssen mindestens 2 Referenzen bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre angegeben werden.
Es werden die Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen an die Referenzen gemäß Referenzliste erfüllen.
Eine Begrenzung der Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist nicht vorgesehen.
Der Auftragnehmer räumt zudem die Option ein, den Vertrag 2-mal um jeweils 2 weitere Jahre zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können im Internet auf dem Portal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJRRXE/documents
Per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet und gleichzeitig auf der Internetseite des rbb http://www.rbb-online.de/unternehmen/service/einkauf/index.html
Unter der Rubrik „Bieterfragen und Antworten“ veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRRXE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]