Stadt Königs Wusterhausen, Errichtung Außensportanlage Grundschule Wilhelm-Busch, Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-092-TNW-V

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Königs Wusterhausen, Errichtung Außensportanlage Grundschule Wilhelm-Busch, Objektplanung Freianlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-092-TNW-V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund steigender Schülerzahlen plant die Stadt Königs Wusterhausen am Standort Heinrich-von-Kleist-Straße in Königs Wusterhausen die Errichtung einer neuen Außensportanlage für die Grundschule Wilhelm Busch. Für die Schule werden steigende Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026 für die Klassenstufen 1-6 prognostiziert. Insgesamt wird mit bis zu 26 Klassen bei einer Vierzügigkeit zzgl. Flexklassen an der Grundschule und damit mit einer durchgängig gleichzeitigen Benutzung der Sportanlage von 3 Klassen bzw. ca. 75 Kindern gerechnet. Die neu zu errichtende Außensportanlage soll auf einem der Grundschule benachbartem städtischen Grundstück entstehen. Im Bestand gibt es auf diesem Grundstück in der Heinrich-von- Kleist-Straße einen Sportplatz, welcher sich aber verweist darstellt.

Über die Vorgaben des Rahmenlehrplanes hinausgehend ist die Außensportanlage den konzeptionell geplanten Angeboten der „bewegten sportorientierten Grundschule“ entsprechend auszulegen. Dazu zählt die Ermöglichung der Sportarten Brennball, Zweifelderball, Mini-Handball (WK V), Leichtathletik (WK IV), Basketball (WK IV), Fußball (WK IV) und Handball (WK IV) im Rahmen der Mannschaftswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Heinrich-von-Kleist-Straße Ecke Am Nottekanal

15711 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Aufgabe umfasst Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 nach HOAI 2013.

— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013,

— Besondere Leistung: a) Variantenvergleich mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Herstellung einer Beleuchtungsan-lage für den Trainingsbetrieb, Herstellung des Spielfeldbelages als Sportrasen oder Kunststoff-rasen unter Berücksichtigung des Unterbaus und der Umweltverträglichkeit, Schaffung eines Funktionsgebäudes mit Umkleide-, Sanitär- und Lagerräumen sowie Aufenthalts- und Erste-Hilfe-Raum.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Aufgabenstellung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält weitere Planungsleistungen optional zu vergeben. Ein besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.

Weitere Planungsleistungen sind:

— Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Anlage 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2013,

— besondere Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 200-485273
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://ahner-la.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. III.2.2) einreichen.

Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen vorzulegen.

Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

Des Weiteren ist die dafür vorgesehene Kapazität im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht — Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.

Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten/anderen Unternehmensim Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung bei Auftragsausführung abzugeben.

c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen.

Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen sind hierbei zu beachten.

d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden.

e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.

f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg, unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber fragen unverzüglich informiert werden.

Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in gleicher Weise zuerteilen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWR995

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]“

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.koenigs-wusterhausen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2021

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