Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg – Erschließung Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 17/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg – Erschließung Ersatzneubau
Durch die Stadt Strausberg ist ab August/September 2021 der Umbau bzw. die Erneuerung der Grundschule Am Annatal in Strausberg-Hegermühle vorgesehen. In Vorbereitung der Maßnahme ist hierfür im Zeitraum Juni 2021 – August 2021 die Baufeldfreimachung erforderlich.
Die hier beschriebenen Leistungen haben folgenden Umfang:
— Ersatzneubau Trinkwasserleitung DN 200 inkl. Leitungsbau und Leitungsgraben,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Fernwärmeleitung DN 125,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Niederspannungsleitung,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Telekommunikationskabel.
Der Baubereich befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.
Zusammenstellung der Hauptleistungen:
Oberflächen
Oberbau
— ca. 273 m2 Hoffläche aus Asphalt aufbrechen,
— ca. 154 m2 Fahrbahnfläche aus Asphalt aufbrechen und wiederherstellen,
— ca. 200 m2 Hoffläche aus Betonsteinpflaster aufbrechen,
— ca. 200 m2 Fahrbahnfläche aus Betonsteinpflaster aufbrechen und wiederherstellen.
Leitungsbau
Trinkwasserversorgung
— ca. 210 m Trinkwasserleitung PE 250 x 22,7 SDR 11 inkl. Rohrgraben,
— ca. 3 St Knotenpunkte mit KOS, UFH und Formteilen aus GGG.
Tiefbau Drittmedien
— ca. 228 m Leitungsgraben für Stromkabel Niederspannungsversorgung herstellen,
— ca. 306 m Leitungsgraben für FW-Leitung KMR 125/225 herstellen,
— ca. 68 m Leitungsgraben für FW-Leitung KMR 50/125 herstellen.
Grundschule Am Annatal
Am Annatal 64
15344 Strausberg
Durch die Stadt Strausberg ist ab August/September 2021 der Umbau bzw. die Erneuerung der Grundschule Am Annatal in Strausberg-Hegermühle vorgesehen. In Vorbereitung der Maßnahme ist hierfür im Zeitraum Juni 2021 – August 2021 die Baufeldfreimachung erforderlich.
Die hier beschriebenen Leistungen haben folgenden Umfang:
— Ersatzneubau Trinkwasserleitung DN 200 inkl. Leitungsbau und Leitungsgraben,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Fernwärmeleitung DN 125,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Niederspannungsleitung,
— Herstellung Leitungsgraben für Ersatzneubau Telekommunikationskabel.
Der Baubereich befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.
Zusammenstellung der Hauptleistungen:
Oberflächen
Oberbau
— ca. 273 m2 Hoffläche aus Asphalt aufbrechen,
— ca. 154 m2 Fahrbahnfläche aus Asphalt aufbrechen und wiederherstellen,
— ca. 200 m2 Hoffläche aus Betonsteinpflaster aufbrechen,
— ca. 200 m2 Fahrbahnfläche aus Betonsteinpflaster aufbrechen und wiederherstellen.
Leitungsbau
Trinkwasserversorgung
— ca. 210 m Trinkwasserleitung PE 250 x 22,7 SDR 11 inkl. Rohrgraben,
— ca. 3 St Knotenpunkte mit KOS, UFH und Formteilen aus GGG.
Tiefbau Drittmedien
— ca. 228 m Leitungsgraben für Stromkabel Niederspannungsversorgung herstellen,
— ca. 306 m Leitungsgraben für FW-Leitung KMR 125/225 herstellen,
— ca. 68 m Leitungsgraben für FW-Leitung KMR 50/125 herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Am Annatal – Erschließung Ersatzneubau
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6R9R0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.