Rahmenvertrag für Prüfleistungen im Zuwendungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Prüfleistungen im Zuwendungsbau
Gesucht werden externe Prüferinnen und Prüfer als Rahmenvertragspartner für die baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) für Verwendungsnachweise sowie in Einzelfällen für Anträge. Die Prüfleistung der Baumaßnahmen gliedert sich in die Lose Hochbau (einschließlich zugehöriger technischer Ausbau) und Tiefbau (Straßen-, Wege-, Garten- und Landschaftsbau einschließlich technischem Ausbau).
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Hochbau
Land Brandenburg Abstimmungstermine sind am Sitz des Auftraggebers in Potsdam zu führen. Eventuelle Ortstermine richten sich nach dem Gegenstand der Prüfaufträge und können somit im gesamten Land Brandenburg erforderlich werden.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z. B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Hochbaus und umfassen beispielsweise:
— Denkmalgerechte Sanierungen von Hochbaumaßnahmen,
— Schulen- und Kindertagesstätten,
— Forschungseinrichtungen,
— Krankenhäuser,
— Sportstättenbau,
— Betriebsstätten gewerblicher Wirtschaft.
Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
— Kinderbetreuungsfinanzierung,
— Förderung von Schulbauten,
— Städtebauförderung,
— Förderung im ländlichen Raum,
— Sportförderung,
— EFRE-Förderung.
Zukünftig können auch Förderprogramme begleitend zum Strukturwandel in der Lausitz hier Bestandteil sein.
Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu erbringen.
Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen:
1. Im Teilnahmewettbewerb wählt der BLB bis zu 5 geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe auch II.2.9 dieser Bekanntmachung).
2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der 3 wirtschaftlichsten Angebote Rahmenvereinbarungen mit diesen 3 Dienstleistern.
Der BLB behält sich vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhende Rahmenvereinbarung zu schließen, sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenvereinbarungen werden erst bei Ausfall eines aktiven Rahmenvereinbarungspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den aktiven Rahmenvereinbarungspartnern aktiviert und in den Kreis der für die Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvereinbarungspartner aufgenommen.
3. Der Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung (beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60 Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren auszugehen, welches durch die 3 Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an Prüfaufträgen.
Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung der Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt (vgl. auch II.2.11) der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der Leistungserbringung, z. B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.
Die Rahmenvereinbarung kann im freien Ermessen des Auftraggebers mit allen oder einzelnen Partnern der Rahmenvereinbarung maximal dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Entscheidung des Auftraggebers fällt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Termintreue sowie der Qualität der Leistungserbringung. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu III.1.2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist dem entsprechenden Dokument in der Anlage zu entnehmen. Dieses steht auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 165 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Siehe auch Angaben unter II.2.7).
Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die nicht optionale Vertragslaufzeit beauftragt. Die weiteren optionalen Vertragslaufzeiten werden einzeln schriftlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Vertragslaufzeiten besteht nicht.
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Tiefbau
Land Brandenburg Abstimmungstermine sind am Sitz des Auftraggebers in Potsdam zu führen. Eventuelle Ortstermine richten sich nach dem Gegenstand der Prüfaufträge und können somit im gesamten Land Brandenburg erforderlich werden.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z. B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Tiefbaus und umfassen beispielsweise:
— Straßen- und Radwegebaumaßnahmen,
— Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten,
— Maßnahmen des Wasserbaus.
Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
— Infrastrukturförderung,
— Städtebauförderung,
— Förderung im ländlichen Raum,
— Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs,
— EFRE-Förderung.
Zukünftig können auch Förderprogramme begleitend zum Strukturwandel in der Lausitz hier Bestandteil sein.
Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu erbringen.
Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen:
1. Im Teilnahmewettbewerb wählt der BLB bis zu 5 geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe auch II.2.9) dieser Bekanntmachung).
2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der 3 wirtschaftlichsten Angebote Rahmenvereinbarungen mit diesen 3 Dienstleistern.
Der BLB behält sich vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhende Rahmenvereinbarung zu schließen, sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenvereinbarungen werden erst bei Ausfall eines aktiven Rahmenvereinbarungspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den aktiven Rahmenvereinbarungspartnern aktiviert und in den Kreis der für die Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvereinbarungspartner aufgenommen.
3. Der Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung (beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60 Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren auszugehen, welches durch die 3 Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an Prüfaufträgen.
Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung der Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt (vgl. auch II.2.11)) der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z. B. auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der Leistungserbringung, z. B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.
Die Rahmenvereinbarung kann im freien Ermessen des Auftraggebers mit allen oder einzelnen Partnern der Rahmenvereinbarung maximal dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Entscheidung des Auftraggebers fällt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Termintreue sowie der Qualität der Leistungserbringung. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu III.1.2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie III.1.3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist dem entsprechenden Dokument in der Anlage zu entnehmen. Dieses steht auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 165 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Siehe auch Angaben unter II.2.7).
Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die nicht optionale Vertragslaufzeit beauftragt. Die weiteren optionalen Vertragslaufzeiten werden einzeln schriftlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Vertragslaufzeiten besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen sind der Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen. Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (siehe Bewerbungsbogen),
2. Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (siehe Bewerbungsbogen),
3. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, sowie Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer solchen Gemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Bewerbungsbogen sowie Formblatt 4.2),
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu Mindestentgelten, zur Kontrollregelungen und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung eben dieser Vorgaben (siehe Bewerbungsbogen sowie Formblatt 5.3),
5. Eigenerklärung, dass keine Einträge im Gewerbezentralregister bestehen, die die Zuverlässigkeit und Eignung in Bezug auf die zu vergebende Leistung in Frage stellen oder einen zwingenden Grund zum Ausschluss aus diesen Verfahren darstellen (siehe Bewerbungsbogen),
6. Eigenerklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (siehe Bewerbungsbogen).
Hinweis: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG- Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Brandenburg wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in Euro netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf [Betrag gelöscht] EUR gerundet werden,
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros) in Euro netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf [Betrag gelöscht] EUR gerundet werden,
3. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Prüftätigkeiten (Prüfleistungen für öffentliche Auftraggebers) in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; die Angaben können auf [Betrag gelöscht] EUR gerundet werden,
4. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss.
Alternativ die Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Der AG behält sich bei Einzelabruf der Prüfungsaufträge vor, eine Anpassung der Deckungssumme für sonstige Schäden auf 10 % der Gesamtbaukosten der zu prüfenden Maßnahme zu verlangen.
(Zu 1. bis 4., siehe Bewerbungsbogen)
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Zu 2.
Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros) in Euro netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre:
Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto p. a.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
1. Eigenerklärung zur Anzahl der festen Mitarbeiter als Summe der Büroleitung und der festangestellten Mitarbeiter anzugeben als Vollzeitäquivalent im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsbogen),
2. Eigenerklärung zur Anzahl der festen Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen als Summe der Büroleitung und der festangestellten Mitarbeiter anzugeben als Vollzeitäquivalent im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsbogen), jeweils differenziert nach Bauleistungen im Hochbau und Bauleistungen im Tiefbau,
3. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an einen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird (siehe Bewerberbogen und Formblatt 4.3),
4. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (siehe ggf. Bewerberbogen und Formblatt 4.4),
5. Eigenerklärung zu den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, hier die Person für die Projektbearbeitung und die Person für die Stellvertretende Projektbearbeitung unter anderem mit folgenden Angaben (siehe Bewerbungsbogen):
a) Name,
b) Berufliche Qualifikation,
c) Berufserfahrung (in Jahren),
d) Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen (Ausschreibung, Vergabe oder Abrechnung von Bauleistungen), jeweils differenziert nach Bauleistungen im Hochbau und Bauleistungen im Tiefbau,
e) Berufserfahrung (in Jahren) im Unternehmen,
f) Berufserfahrung (in Jahren) in der Prüfleistung für Öffentliche Auftraggeber und unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 44 LHO, jeweils differenziert nach Bauleistungen im Hochbau und Bauleistungen im Tiefbau.
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Hinweis EEE: (siehe III.1.1)
Zu 2.
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen, bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre:
— für Los 1 – Hochbau: mindestens 2 mit entsprechender Berufserfahrung bei Bauleistungen im Hochbau,
— für Los 2 – Tiefbau: mindestens 2 mit entsprechender Berufserfahrung bei Bauleistungen im Tiefbau.
Zu 5.d)
Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen (Ausschreibung, Vergabe oder Abrechnung von Bauleistungen) der Person für die Projektbearbeitung und der Person für die Stellvertretende Projektbearbeitung:
— für Los 1 – Hochbau: jeweils mindestens 5 Jahre bei Bauleistungen im Hochbau,
— für Los 2 – Tiefbau: jeweils mindestens 5 Jahre bei Bauleistungen im Tiefbau.
VgV § 75 (1) und (2) in Verbindung mit § 44 (1)
Zugelassen sind:
— natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Mindestdeckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der AG behält sich bei Einzelabruf der Prüfungsaufträge vor, eine Anpassung der Deckungssumme für sonstige Schäden auf 10 % der Gesamtbaukosten der zu prüfenden Maßnahme zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und gegebenenfalls nummerierten Anlagen. Die Formblätter sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg abrufbar.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind die Erklärungen zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen, ist die Erklärung einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen.
3. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
4. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
5. Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 5.7.2021 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz zu stellen. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzusehen.
6. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
7. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet (siehe auch 2018-06-21 Informationsblatt Datenschutz BLB). Durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYER03Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de