Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung Schulen in Velten, Oranienburg und Gransee – 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV005.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung Schulen in Velten, Oranienburg und Gransee – 3 Lose
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt 3 Verträge (3 Lose) über die Erbringung von Unterhalts-, Glas- und Grundreinigungsleistungen in Schulen des Landkreises mit einer zunächst zweijährigen Vertragslaufzeit (1.2.2022 bis 31.1.2024) und der Option auf einmalige Verlängerung um weitere 2 Jahre abzuschließen.
Hedwig-Bollhagen-Gymnasium; Velten
Hedwig-Bollhagen-Gymnasium
Emma-Ihrer-Straße 7b
16727 Velten
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung
Flächenangaben
— Jahresreinigungsfläche ca. 1 080 000 m2,
— Glasreinigung (einseitig) ca. 1 600 m2,
— Grundreinigung ca. 5 700 m2.
Einmalige Verlängerung um weitere 2 Jahre
Eduard-Mauer-Oberstufenzentrum; Oranienburg
Eduard-Mauer-Oberstufenzentrum – Standort Oranienburg
Andre-Pican-Straße
16515 Oranienburg
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung
Flächenangaben
— Jahresreinigungsfläche ca. 1 000 000 m2,
— Glasreinigung (einseitig) ca. 1 000 m2,
— Grundreinigung ca. 5 000 m2.
Einmalige Verlängerung um weitere 2 Jahre
Strittmatter Gymnasium; Gransee
Strittmatter Gymnasium
Oranienburger Straße 30a
16775 Gransee
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung für Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum mit Sporthalle und Kassenhaus
Flächenangaben
— Jahresreinigungsfläche ca. 890 000 m2,
— Glasreinigung (einseitig) ca. 1 600 m2,
— Grundreinigung ca. 5 200 m2.
Einmalige Verlängerung um weitere 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung das die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je abgeschlossenem Geschäftsjahr in Bezug auf Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft,
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mittels Formblatt „Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen:
— Es sind mindestens 2 Referenzen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen (ein Objekt/ Gebäudekomplex je Referenz) zu benennen:
— aus den letzten 3 Jahren mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr (dabei sollte 1 Jahr bereits abgeschlossen sein),
— mit Angabe der Anschrift des Objekts/Gebäudekomplexes, der Vertragslaufzeit, des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie
— Angabe der Jahresreinigungsfläche betreffend Unterhaltsreinigung,
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss ein Mitarbeiter die Qualifikation „abgeschlossene Ausbildung als Gebäudereiniger“ besitzt und in seiner Funktion für die Anleitung, Kontrolle und Einweisung der sonstigen Mitarbeiter verantwortlich ist.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Geschäftssprache: Deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronisch über diese Plattform
Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R07X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland