Teilberäumung eines Abfalllagers Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilberäumung eines Abfalllagers
Teilberäumung lagernder Abfälle (Ballenstapel) aus einer ehemaligen Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen (EBS).
Abfallzwischenlager der ehemaligen Firma Sonne Recycling GmbH Industriegebiet Hennersdorf, Finsterwalder Chaussee 17 a
03253 Doberlug Kirchhain OT Hennersdorf
Vom o. g. Lagerort sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt) bevorzugt zur thermischen Abfallentsorgung zu beräumen:
— ca. 30 000 - 35.000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12,
— Die Ballen sind zu 4,4 - 4,8 m hohen Pyramidenstümpfen (je 20 x 20 m bzw. 28 x 15 m) gestapelt, welche gleichmäßig auf einer asphaltierten Fläche gelagert sind,
— Das Ablagerungsgebiet der EBS ist nochmals mit einem Wall aus EBS-Ballen umringt. Die Höhe entspricht der Höhe einer EBS Einheit (ca. 1 m). Zusätzlich wurde der Bereich mit einem Wildzaun umgeben,
— Zu entsorgen sind gepresste, mit undurchsichtiger Folie umwickelte Ersatzbrennstoffballen mit Kunststoff, Plastik, Gummi und dergleichen,
— Vereinzelt wurden Dachpappenreste (enthaltene Asbestfasern nicht ausgeschlossen) und Styropor in den Ballen identifiziert (Volumenprozent wahrscheinlich < 1 %). Vom Vorhandensein sonstiger Fehlwürfe ist auszugehen, der Anteil insgesamt wird auf < 5 % geschätzt. [lt. Gutachten von CDM Smith aus 2019].
Beim Vor-Ort-Termin am 23.6.2020 in der 1. Ausschreibungsrunde konnten trotz intensiver Suche an beschädigten Ballen Störstoffe nicht gefunden werden.
Der Anteil zu erwartende Fehlwürfe wird als nicht relevant eingeschätzt, so dass bei der Kostenschätzung (s. dort) nur die Entsorgung von AVV 19 12 10 und 19 12 12 betrachtet wird.
— Durch Beschädigungen der Umwickelung und das Eindringen von Niederschlagswasser besteht vermehrter Bewuchs auf den Ballen. Damit einhergehend kann es zu Hitzeentwicklungen bei der Zersetzung organischen Materials kommen.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
I. Zum Kostenkriterium (Bewertung: 100 Punkte):
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an der angebotenen Entsorgungsmenge orientiert.
Die Bewertung der Entsorgungsmenge erfolgt nach der sog. Interpolationsmethode
(Mengenpunkte = Mp + (Mi - Mmax) / Mmax × Mp)
Die höchste angebotene Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden angebotenen Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste angebotene Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und anschließend mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge addiert.
Bei Annahme einer Maximalpunktzahl i. H. v. 100 Punkten ergibt sich folgende Berechnungsformel in diesem Verfahren:
Mengenpunkte = 100 Punkte + (Mi - Mmax) / Mmax × 100 Punkte.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Zu den Qualitätskriterien:
Zeitraum (Bewertung: 20 Punkte):
Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann der Abschluss der Entsorgung innerhalb von 4 Monaten nach der Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Für die Berechnung des Fristendes gilt § 188 Abs. 2 BGB. Jeder weitere Tag führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i. H. v. 0,3 %.
Entsorgungskonzept (Bewertung: 30 Punkte):
Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt nach der Bewertung der folgenden, einzeln gewichteten Konzeptbestandteile:
1. Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden.
2. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden. Maximal können hierfür 7,5 Punkte (25 % von 30 Punkten) vergeben werden.
3. Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden. Maximal können hierfür 4,5 Punkte (15 % von 30 Punkten) vergeben werden.
4. Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden.
Die Bewertung je Bestandteil des Konzepts ergibt sich aus der folgenden Bewertungsmethode:
100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut.
80 % - Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und / oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend.
40 % - Angaben weisen Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend.
20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft
0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterium, zu finden im Dokumentenbereich der Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilberäumung eines Abfalllagers
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise — Bitte beachten:
I. Für das hiesige Vergabeverfahren muss, sofern nicht bereits am 23.6.2020 nachweislich schriftlich eine Teilnahme erfolgt ist, ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 3.2.2021 an dem o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
III. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
V. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R9YE.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de