Marketingagenturleistungen für die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11-09-NORDOST-REN-BvA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marketingagenturleistungen für die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse
Marketingagenturleistungen für die AOK Nordost — Die Gesundheitskasse.
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse ist mit über 1,7 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse in der Region Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern). Mit einem Haushaltsvolumen von rund 7,88 Mrd. EUR in der Krankenversicherung und 2,34 Mrd. EUR in der Pflegeversicherung verwaltet die AOK Nordost einen der größten öffentlichen Haushalte in den 3 Bundesländern. Die besondere Leistungsstärke wird regelmäßig in unabhängigen Krankenkassen-Vergleichen bestätigt.
Gegenstand der durchgeführten Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer „Full Service-Agentur für Marketing und Werbung mit digitalem Schwerpunkt“. Die Agentur bietet vor allem Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und die Beratung, Konzeption, Erfolgsmessung und Begleitung bis hin zur grafisch / technischen Umsetzung von personaspezifischen Werbemaßnahmen auf allen Kanälen an. Es wurde eine Agentur gesucht, die in ihren Kernkompetenzen die Marketingabteilung der Auftraggeberin zielgerichtet in der Werbe- und Markenkommunikation unterstützt und somit auch maßgeblich zum Vertriebserfolg beiträgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Das Vergabeverfahren wurde im Namen Auftraggeberin von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRR1Y.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber .
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.