Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Los 1.1: Beräumung und Los 1.2: Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: GSBW.24.394.01.394.02.OV009.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau BT A und Sanierung BT B für KMS, VHS und Gesamtschule Bkw.: Los 1.1: Beräumung und Los 1.2: Abbrucharbeiten
Abbruch von Unterdecken, Trennwänden, Türen, Bodenbelägen, Estrichen, Betonwerkstein, Verkofferungen, Massivwände, Tapeten, Rohrdämmungen, zugehörige Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen.
Beräumung
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule
Hubertusstr. 28
16547 Birkenwerder
Beräumung/Demontagearbeiten, Schutzmaßnahmen
Angaben von Mengen nach einzelnen Leistungsbereichen:
Schutzmaßnahmen
— ca. 110 m2 Staubschutzwand/Abschottung OSB/PE-Folie,
— ca. 150 m2 Fußboden abdecken mit Holzwerkstoff/Pappe.
Beräumung/Demontagearbeiten
— ca. 150 m3 Sperrmüll einsammeln, entsorgen,
— ca. 10 m3 Elektrogeräte einsammeln, entsorgen,
— 3 Brennöfen entsorgen,
— ca. 2 m2 Farben + Lacke entsorgen,
— ca. 2 500 m2 Tapete an Wänden entfernen,
— ca. 750 m2 Tapete an Decken entfernen,
— ca. 200 m Wandschutz aus Holz demontieren, entsorgen,
— ca. 1 250 m Sockelleiste aus Holz demontieren, entsorgen,
— ca. 220 m Handlauf aus Holz demontieren, entsorgen,
— ca. 350 m Gardinenstangen demontieren, entsorgen,
— ca. 60 St. Rollos demontieren, entsorgen,
— ca. 170 m Innenfensterbank (Holz) demontieren, entsorgen,
— ca. 115 St. Innentüren aus Holz demontieren, entsorgen,
— ca. 85 m2 WC-Trennwände demontieren, entsorgen,
— Erstellen einer Dokumentation.
Abbrucharbeiten
Regine-Hildebrandt-Gesamtschule
Hubertusstr. 28
16547 Birkenwerder
Angaben von Mengen nach einzelnen Leistungsbereichen:
Baustelleneinrichtung
— Baustellenzufahrt herstellen,
— Dusch-/WC Container liefern und vorhalten,
— 150 m2 Baustraße (RC) herstellen,
— Herstellen einer mobilen 1-Kammerschleuse + mehrmaliges Umsetzen.
Schutzmaßnahmen
— ca. 200 m2 Staubschutzwand/Abschottung OSB/PE-Folie,
— ca. 550 m2 Fußboden abdecken mit Holzwerkstoff/Pappe,
— 5 Stück Bautüren.
Abbrucharbeiten
— ca. 400 m2 Tapeten entfernen (Wand + Decke),
— ca. 390 m Fensterbank Betonwerkstein abbrechen und entsorgen,
— ca. 10 St. Innentüren (Holz) demontieren, entsorgen,
— ca. 2 200 m Rohrdämmung (Miwo + EPS) demontieren, entsorgen,
— ca. 650 m2 Unterdecke abbrechen, entsorgen,
— ca. 100 m2 Deckenputz abbrechen, entsorgen,
— ca. 4 000 m2 elastischen Bodenbelag (Lino/ PVC) abbrechen, entsorgen,
— ca. 1 500 m Sockelleiste Anhydritestrich abbrechen, entsorgen,
— ca. 700 m2 Anhydtrit-Estrich abbrechen, entsorgen,
— ca. 100 m2 Massivwände abbrechen, entsorgen,
— ca. 500 m2 Wandfliesen abbrechen, entsorgen,
— ca. 640 m2 Trockenbauwände abbrechen, entsorgen,
— ca. 200 m2 Verkofferungen abbrechen, entsorgen,
— ca. 45 m Beton- und Mauerwerkschneidearbeiten,
— ca. 10 St. Kernbohrungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beräumung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R0PH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(…)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle Gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung Der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland