Klärschlamm, Sieb-, Rechen- und Sandfanggut – Entsorgung 2022-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waz-jueterbog.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://blog.filipov-hiekel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlamm, Sieb-, Rechen- und Sandfanggut – Entsorgung 2022-2027
Klärschlamm-, Sieb-, Rechengut und Sandfanggut-Entsorgung von der Kläranlage Jüterbog des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog-Fläming.
Lose 1 bis 3
Klärschlammentsorgung
Kläranlage Jüterbog
Werderscher Weg 33
14913 Jüterbog
AVV-Nr. 190805, Los 1: Klärschlammentsorgung ca. 3 000 t/Jahr, TS 20 %
Auf der Kläranlage Jüterbog fällt ausgefaulter Klärschlamm an. Der Klärschlamm wird mittels Zentrifuge unter Zugabe von Flockungshilfsmitteln (Polymeren) auf einen Feststoffgehalt von 20 % entwässert.
Jährlich fallen etwa 3 000 t entwässerter Klärschlamm (Abfallschlüssel 19 08 05) zur Verwertung an. Das sind wöchentlich ca. 40-80 t.
Nach der Entwässerung soll der Schlamm über die vorhandene Austragseinrichtung in Absetzcontainer bzw. Sattelzug des Auftragsnehmers abgeworfen werden.
Der Schwenkbereich der Austragschnecke beträgt bei einem Radius von etwa 13 m 160 Grad.
Die Abwurfhöhe lässt sich nicht verändern und liegt bei etwa 3,6 m.
Die Abfuhr der beladenen Container soll mindestens wöchentlich erfolgen. Die Container müssen abdeckbar sein.
Der Zweckverband verfügt nicht über die Möglichkeit, Container selbst umzusetzen.
Der Auftragnehmer hat für den Bedarfsfall ein Zwischenlager außerhalb des Kläranlagengeländes vorzuhalten.
Ein Zwischenlager für Klärschlamm auf dem Gelände der Kläranlage Jüterbog ist ausdrücklich untersagt.
Optional ist eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre möglich.
Gesamtvergabe bevorzugt, losweise Vergabe vorbehalten.
Sieb- und Rechengutentsorgung
Kläranlage Jüterbog
Werderscher Weg 33
14913 Jüterbog
Jährlich fallen etwa 120 t Rechengut (Abfallschlüssel 19 08 01) an.
Das Rechengut wird durch Siebtrommelrechen mit einem Stababstand von 3 mm zurückgehalten. Über eine Schnecke wird das Rechengut abtransportiert und soll in ca. 1 m3 fassende Auffangbehälter des Auftragnehmers abgeworfen werden.
Bis zu 10 geschlossene Behälter können vor dem Rechengebäude im Freien zwischengelagert werden.
Alternativ kann ein 10 m3 Container mit einer Stellfläche von B= 2,5 m und L= 4,5 m genutzt werden, der auf Laufschienen zu bewegen ist.
Der Abtransport bzw. die Entleerung der Behälter ist mindestens alle 14 Tage erforderlich.
Die Behälter müssen sowohl abdeckbar, als auch mit maximal 2 Personen transportierbar sein.
Optional ist eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre möglich.
Gesamtvergabe bevorzugt, losweise Vergabe vorbehalten.
Sandfanggut Entsorgung
Kläranlage Jüterbog
Werderscher Weg 33
14913 Jüterbog
Durch den Doppelrundsandfang werden jährlich ca. 50 t Sandfanggut (Abfallschlüssel 19 08 02)
Zurückgehalten. Der Sand wird vom Sandfang in eine Sandwaschanlage gefördert und entwässert.
Das Sandfanggut wird in ein Transportbehältnis mit einem Fassungsvolumen von 0,5 m3 abgeworfen. Die Entleerung desselben erfolgt auf eine Betonfläche durch das Kläranlagenpersonal.
Die so zwischengelagerte Menge soll 20 t nicht überschreiten.
Der notwendige Abtransport des Sandes wird dem Auftragnehmer mindestens 1 Woche vorher angezeigt.
Die Beladung des max. 20 m3 fassenden Containers erfolgt durch die Mitarbeiter des Auftraggebers.
Die Beladung sollte nach einer Woche abgeschlossen sein.
Der Abtransport des beladenen Containers erfolgt spätestens 2 Wochen nach der Aufstellung.
Optional ist eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre möglich.
Gesamtvergabe bevorzugt, losweise Vergabe vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung,
— Nachweis, Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb,
— Transportgenehmigung nach § 53 KrWG.
— Betriebshaftpflicht- und Umweltbasisversicherung,
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
— Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis zur Abführung von Sozialabgaben.
Einzureichende Unterlagen:
— Drei Referenzen gleichgelagerter Dienstleistungen,
— Auflistung von Personal und Technik für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistung,
— Containerauflistung - Auflistung der abdeckbaren Behälter, die für die Entsorgungsleistung zum Einsatz kommen.
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Los 1
Im Einzelnen hat der AN nach Beauftragung und vor Auftragsbeginn nachzuweisen:
— KFZ Haftpflichtversicherung,
— Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz,
— Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten für,
— Personenschäden,
— Sachschäden,
— Vermögensschäden,
— Umwelthaftpflichtversicherung (UHV).
Mit einer Deckungssumme in jeweils ausreichender Höhe.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung: Richtlinie 2004/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014, Punkt 62. ---------------------------------------------------------------- Die Wirtschaftsteilnehmer benötigen Ausrüstung, deren Armortisierungszeitraum mehr als vier Jahre beträgt und die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit verfügbar sein muss. Für die Ausführung der Tätigkeiten sind umfassende Mitarbeiterschulungen und die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erforderlich.
WAZ Jüterbog-Fläming
Auftraggeber und eine weitere Person.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4YYRU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]