Dachabdichtung VE 107 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtung VE 107 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Dachabdichtung VE 107 – B1206G Neubau Labor-gebäude A71 – GeoBioLab
Potsdam
Dachabdichtung VE107 – Leistungsumfang:
— ca. 77 m2 Terrasse Seminarraum,
— ca. 100 m2 Aufstellfläche Rückkühler bekiest,
— ca. 165 m2 Dachfläche Seminarraum bekiest,
— ca. 12 m2 Dachfläche Treppenhaus 2 bekiest,
— ca. 270 m2 Dachfläche Lüftungszentrale Gründach,
— ca. 210 m2 Abdichtung Lüftungszentrale 3.OG.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dachabdichtung VE 107 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Zusätzliche Leistungen im Bereich der Flachdachabdichtarbeiten (zusätzlicher Messeinsatz, Konsolenverlängerung, Seitenschutz Leiter, Maschendraht, Blechverkleidung) NTV 007
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12209
Land: Deutschland
Zusätzlicher Messeinsatz, Konsolenverlängerung, Seitenschutz Leiter, Maschendraht, Blechverkleidung
Bei den Leistungen handelt es sich um erforderliche zusätzliche Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.