Stufe 2 – Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 018-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swg-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stufe 2 – Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung
Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung in der Hegermühlenstraße 11 in Strausberg.
Hegermühlenstraße 11
15344 Strausberg
Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum wurde eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die Entwicklung von sieben Flurstücken zur Wohnraumschaffung durch die SWG in Auftrag gegeben. Konzeptionell soll im Schwerpunkt der Bedarf an Wohnraum für Singles, Paare und kleine Familien verbessert werden. Die Generationen der „mid-ager“ und „best-ager7 stellen maßgeblich die Zielgruppe und Planungsgrundlage dar.
Die Flurstücke befinden sich 900 m südlich der Innenstadt von Straußberg direkt an der Hegermühlenstraße 11 und umfassen in Summe eine Fläche von insgesamt ca. 25 000 m2. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist das Baufeld 1 mit einer Fläche von insgesamt ca. 22 720 m2. Aus der Studie hat sich eine Bruttogeschossfläche (BGF) der Neubauten von rd. 11 200 m2 ergeben. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt bei 0,1.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind rd. 80 Wohneinheiten, die sich auf 6 Gebäude verteilen. Fünf Gebäude sind als dreigeschossige Baukörper mit zusätzlichem Staffelgeschoss geplant. Ein Gebäude besitzt 2 Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss.
Eine Vollunterkellerung ist nicht zwingend vorgegeben, kostengünstige Alternativen zur Anordnung der Nebenflächen sind grundsätzlich denkbar. Zielstellung ist die Ausbildung von Ein- bis Drei-Raumwohnungen, der Schwerpunkt liegt hier auf flächenoptimierten Zwei- bis Drei-Raumwohnungen. Es sind in Summe ca. 2 bis 3 rollstuhlgerechte Wohneinheiten zu berücksichtigen. Die Gebäude sind mindestens im KfW 55-Standard zu errichten.
Eine erste Konzeptvorstellung ggü. der Stadt Strausberg, FG Stadtplanung ist bereits erfolgt.
Für die Maßnahme wird eine Kostenobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR/qm BGF brutto (KG 300 + 400 gemäß DIN 276, Fassung 2008) für einen mittleren Standard sowie von [Betrag gelöscht] EUR/qm AF brutto (KG 500) festgelegt.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst die Vergabe von Generalplanungsleistungen einschließlich Objektplanung, Freianlagenplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Beratungsleistungen Brandschutz,
Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/ Schallschutz). Planungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im August 2021.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise. Die ersten 2 Beauftragungsstufen umfassen die Leistungen der Generalplanung bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die weiteren Stufen sowie die besonderen Leistungen werden optional abgerufen. Auf die Beauftragung weiterer und besonderer Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistung für den Neubau von Mehrfamilienhäusern inkl. Frei-/Grünflächengestaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg (VMP) als Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über VMP an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf dem VMP wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt.
Bewerber- bzw. Bieterfragen können über den VMP bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens (Generalplaner) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern (Subplanern) für einzelne Planungsleistungen beabsichtigt, sind für diese die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens für Unterauftragnehmer (Subplaner) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachun-ternehmer) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y44R0G2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.