Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Sonderabfallkleinmengen) aus dem Landkreis Havelland Referenznummer der Bekanntmachung: DI-ZVSt-B24-EU-09/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: +49 3385 / 551-31242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Sonderabfallkleinmengen) aus dem Landkreis Havelland
Der Landkreis Havelland in seiner Funktion als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger schreibt das Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 54 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) sowie von Altmedikamenten, ungefährlichen Farbabfällen und ungefährlichen Batterien im Landkreis Havelland nach der jeweils gültigen Abfallsatzung für den Landkreis Havelland aus. Der Auftrag umfasst im Einzelnen: die Sammlung und Beförderung der vorbezeichneten Abfälle mit Ausnahme ungefährlicher Farbabfälle mit dem Schadstoffmobil aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen im gesamten Kreisgebiet; die Abholung der an 3 stationären Schadstoffsammelstellen angenommenen vorbezeichneten Abfälle auf Anforderung des Landkreises sowie den Transport und die Entsorgung der vorbezeichneten Abfälle.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023 und kann durch den Landkreis Havelland einseitig um 12 Monate (d. h. bis zum 31.12.2024) verlängert werden.
14641 Nauen Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Havelland.
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil. Das Schadstoffmobil fährt ca. 110 bis 140 Haltepunkte an, davon ca. 100 bis 120 Haltepunkte zweimal jährlich und 10 bis 30 Haltepunkten einmal jährlich.
Zum Leistungsumfang gehört weiterhin die Abholung von an den 3 stationären Schadstoffannahmestellen Schwanebeck, Falkensee und Bölkershof angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den AG, ca. 30 bis 40 Mal pro Jahr, sowie der Transport und die Entsorgung von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen, ca. 190 000 bis 240 000 kg pro Jahr.
Der Landkreis hat die Option, die Vertragslaufzeit (1.1.2022-31.12.2023) durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bis zum 31. März 2023 einmalig um 12 Monate bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden, vorangestellten Hinweise gelten sowohl für die persönliche Lage als auch für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs-/Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (Referenzen, technische Angaben der benötigten Fahrzeuge und Aufbauten, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb etc.) sind von der Präqualifi-zierung nicht genauso – wie verlangt – erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV – Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und dem/den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtig ein Bieter, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, ist dieses Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular „Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe“ auszufüllen.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 03.5 vorzulegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
Sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“,
— Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend): Formblatt 03.3 „Bietergemeinschaftserklärung“,
— Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Bestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Bestätigung über das Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Angaben zu den Umsatzzahlen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020 > falls die Zahlen für 2020 noch nicht vorliegen, sind die Zahlen von 2017, 2018, 2019 anzugeben)Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Ggf. Erklärung, ob Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.4 „Eigenerklärung Unterauftragnehmereinsatz-Eignungsleihe“,
— Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.5 „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz-Eignungsleihe“,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate,
— Nachweis des Versicherungsschutzes (bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).
— Der Auftragnehmer garantiert, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherer mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall aufweist: [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, 2-fach Maximierung für alle Versicherungsfälle eines Jahres,
— Der Auftragnehmer garantiert, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes eine Umwelthaftpflichtversicherung von einem für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherer mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes (pro Schadensfall) aufweist.
Einzureichende Unterlagen:
— Referenz/-en nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter benennt repräsentative Referenzaufträge der letzten 3 Jahre für die Entsorgung von Schadstoffen im Sinne der Ausschreibung. Formblatt 03.6 „Eigenerklärung zu Referenzen“,
— Angaben zur Beschäftigtenzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter/-innen in den letzten 3 Jahren (Jahresdurchschnitt)
Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Qualifikation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.7 „Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb“ sowie Dritterklärung/-en,
— Ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und ob ggf. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.4 „Eigenerklärung Unterauftragnehmereinsatz-Eignungsleihe“,
— Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.5 „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz-Eignungsleihe“.
— Mindestens eine Referenz muss einen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen. Folgende Angaben sind zu machen: durchgeführte Leistung(-en), Bezeichnung des Auftraggebers (Name, zuständiger Bereich, Kontaktdaten), Leistungszeitraum, Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), Beteiligung von Unterauftragnehmern,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 03.5) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers für die Leistung der Beförderung, Behandlung oder Entsorgung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten mit dem Angebot vorlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023. Es besteht zudem eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Frühester Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: II. Quartal 2023.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsbedingungen und die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY6CU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 866-1610
Fax: +49 331 / 866-1652