Baumkontrolle und Baumkataster KIS/FIS 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-60-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle und Baumkataster KIS/FIS 2021-2022

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-60-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77211500 Baumpflege
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die beauftragten Arbeiten gelten für das Jahr 2021 und optional für das Jahr 2022. Für jedes Jahr hat eine einmalige Regelkontrolle der Bäume des Auftraggebers gemäß der Vorgaben zu erfolgen.

Im Rahmen der ersten Regelkontrolle hat eine Plakketierung der Bäume zu erfolgen. Dies soll einer rechtssicheren Katasterführung, einer eindeutigen Identifizierung der Bäume und einer prüffähigen Abrechnung von Baumpflegeleistungen dienen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77231500 Forstüberwachung oder -bewertung
77341000 Baumschnitt
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Potsdam

14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die beauftragten Arbeiten gelten für das Jahr 2021 und optional für das Jahr 2022. Für jedes Jahr hat eine einmalige Regelkontrolle der Bäume des Auftraggebers gemäß der Vorgaben zu erfolgen. Die Arbeiten finden im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam statt. Auftraggeber ist der Kommunale Immobilien Service der Landeshauptstadt Potsdam.

Es handelt sich um ca. 16.500 zu kontrollierende Bäume auf ca.140 Grundstücken (Anlage A) des Kommunalen Immobilen Service, Bereich KIS und ca. 15.000 Bäumen auf ca. 350 Grundstücken (Anlage B) des Bereich FIS. Bei den Grundstücken handelt es sich um Feuerwehreinrichtungen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportanlagen, Verwaltungsgelände, Kultureinrichtungen, Schulen, Kleingärten und Garagenkomplexe. Informationen über den möglichen Zugang zu den genannten Grundstücken werden vom Auftraggeber geliefert. Die Organisation der Zugänglichkeit übernimmt der AN.

Es handelt sich um einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht.

Es ist derzeit insgesamt von etwa ca. 31 500 Bäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:

— 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase),

— 50 % 20-70 Jahre (Reifephase),

— 20 % über 70 Jahre (Alterungsphase).

Im Rahmen der ersten Regelkontrolle hat eine Plakketierung der Bäume zu erfolgen. Dies soll einer rechtssicheren Katasterführung, einer eindeutigen Identifizierung der Bäume und einer prüffähigen Abrechnung von Baumpflegeleistungen dienen. Die anzubringenden Plaketten sollen in einer Höhe von > 230 cm angebracht werden und freihängend sein. Die Plaketten sollen weiterhin über lange Jahre haltbar, gut lesbar sein und mitwachsen (Stammdickenwachstum) können.

Die Regelkontrolle erfolgt entsprechend den Vorgaben zur FLL- Baumkontrollrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus ist abweichend von der Baumkontrollrichtlinie jeder verkehrssicherungsrelevante Baum unabhängig vom Baumalter einmal für das Jahr 2021 bis zum 31.12.2021 und einmal optional für das Jahr 2022 bis zum 31.12.2022 zu begutachten und hinsichtlich seines Zustandes einzuschätzen. Die Regelkontrolle umfasst die Kontrolle des Baumes in der Krone, am Stamm, am Stammfuß/im Wurzelbereich sowie im Baumumfeld. Sie erfolgt als Sichtkontrolle vom Boden aus (Visual Tree Assessment = VTA).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-124836
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Baumkontrolle und Baumkataster KIS/FIS 2021-2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ifag-brandenburg.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.

2. Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

3. Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.

4. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR0KW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/06/2021

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