Stadt Beeskow – Neubau Kita Los 03 – Technische Gebäudeausrüstung – ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 282/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beeskow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Beeskow – Neubau Kita Los 03 – Technische Gebäudeausrüstung – ELT
Die Stadt Beeskow beabsichtigt, auf den Grundstücken 384, 400, 403, 409, 410, 411, 412, Flur 4 und 20, Gemarkung Beeskow eine neue eingeschossige, barrierefreie Kindertagesstätte zu errichten.
Sie soll Betreuungsplätze für insgesamt 192 Kinder bieten:
— 6 Krippengruppen à 60 Kinder,
— 4 Kitagruppen à 72 Kinder und
— 3 Hortgruppen à 60 Kinder.
Der Hort wird durch die Kinder der sich gegenüber befindenden Grundschule genutzt.
Standortangaben:
Lage des Objektes:
— Land: Brandenburg,
— Kreis: Landkreis Oder-Spree,
— Ort: Beeskow,
— Straße: Theodor-Fontane-Straße,
— Eigentümer: Stadt Beeskow, Berliner Straße 30, 15848 Beeskow,
— Gemarkung: Beeskow,
— Flur: 4 + 20,
— Flurstück: 382-386, 4 + 400, 402-404, 409-414, 314/1+2.
Kindertagesstätte
Theodor-Fontane-Straße
5848 Beeskow
Standortangaben
Lage des Objektes
— Land: Brandenburg,
— Kreis: Landkreis Oder-Spree,
— Ort: Beeskow,
— Straße: Theodor-Fontane-Straße,
— Eigentümer: Stadt Beeskow,
Berliner Straße 30,
15848 Beeskow,
— Gemarkung: Beeskow,
— Flur: 4 + 20,
— Flurstück: 382-386, 4 + 400, 402-404, 409-414, 314/1+2.
Es ist ein eingeschossiger, barrierefreier, u-förmiger Neubau mit den Abmaßen von 82,775 m x 53,115 m gegenüber der Fontane-Grundschule geplant. Der Baukörper wird von 3 Gebäudeflügeln gebildet, die einen großzügigen Innenhof umschließen. Dieser dient als Spiel- und Begegnungszone.
Die Gebäudeflügel sind den verschiedenen Altersgruppen zugeordnet. Im Westflügel, der sich am nahsten an der Fontane-Straße befindet und somit einen kurzen Bringe- und Abholweg für die Eltern bietet, ist der Krippenbereich mit 6 Gruppen angeordnet.
Jede Gruppeneinheit besteht aus Hauptraum, Nebenraum (Schlafraum), Sanitäreinheit und Kinder-Umkleide. Personalumkleide und -WCs und sind unmittelbar an die Gruppenräume angeordnet. Eingewöhnungsraum und Bewegungsraum sind im südlichen Bereich vorhanden.
Im Ostflügel sind 4 Kita-Gruppen angeordnet. Jede Gruppeneinheit besteht aus Haupt-, Nebenraum und Sanitäreinheit. Weiterhin sind ein Bewegungsraum, Besucher-WCs, Personalumkleide, -WCs und -aufenthaltsraum sowie Kinderumkleide angeordnet.
Im Nordflügel, der sich gegenüber der Fontanegrundschule befindet und somit den kürzesten Weg für die Kinder von Schule zu Hort bietet, werden 3 Hortgruppen angeordnet. Es ist ein gedeckter Übergang von der Schule zum Hort mit einer Durchfahrtshöhe von 3,50 m geplant.
Der Haupteingang befindet sich nordöstlich. An diesen schließen sich östlich Krankenzimmer und Kita-Leitung an. Westlich gelangen die Kinder durch die Umkleide in die Gruppenräume.
Je Gruppe ist ein Haupt- und Nebenraum vorhanden.
Die Ecken des u-förmigen Baukörpers bzw. die Schnittstellen der 3 Gebäudeflügel werden erhöht als Kopfbauten ausgebildet. Diese erhalten teilweise gemeinschaftlich, von allen nutzbare Funktionen. Im westlichen Kopfbau sind Bewegungsraum, Bastel- und Werkraum des Hortes sowie Hausmeister, Technik-, Reinigungs- und Kinderwagenabstellraum geplant.
Im östlichen Kopfbau werden Kinder-, Aufwärm- und Ausgabeküche, Speisesäle für Hort und Kita sowie Sanitärräume der Hortkinder angeordnet.
Je Altersgruppe ist ein Bewegungsraum vorhanden. Die Sanitäreinheiten der Krippe und Kita erhalten natürliche Belichtung und Belüftung.
Das Gebäude ist in Massivbauweise mit Walmdach in Tondachziegeleindeckung geplant. Das gesamte Gebäude ist mit umlaufendem Laubengang geplant, der aus einem 2,25 m breiten Dachüberstand und Stützen besteht und als natürliche Verschattung dient.
Von allen Aufenthaltsräumen ist es möglich, den Laubengang zu betreten und zu nutzen, sodass auch bei Regen ein Aufenthalt im Freien möglich ist.
Auf dem Dach soll eine PV-Anlage installiert werden.
Die Fassade spiegelt durch die differenzierte Farbgestaltung die unterschiedlichen Nutzungen des Gebäudes wieder.
Sauna:
Im Nordwesten ist eine Sauna mit den Abmaßen 18,63 m x 10,47 m geplant. Das Gebäude wird eingeschossig in Massivbauweise mit hinterlüfteter Fassade und Walmdach errichtet. Als Dacheindeckung ist Tonziegel vorgesehen.
Eine Grundfläche von 3,40 m x 10,47 m davon dient als überdachter Außenruhebereich.
Außenanlagen:
Die Außenanlagen werden nach unterschiedlichen Themengebieten und altersgerechten Spiel- und Lernelementen den Betreuungsgruppen entsprechend gestaltet und ausgerüstet.
Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung zur Vergabe der Planung der Außenanlagen (Los 05) entnommen werden.
Die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) sind bereits vom Architekturbüro Isabell Tillack erbracht worden. Das Architekturbüro wird sich an dieser Ausschreibung auch beteiligen.
Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Stadtbauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Gebäudeplanung – ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YATR0ZQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.