Stadt Cottbus – OV 71-2021 – Spreeschule Cottbus – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 05: Dacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV 71-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus – OV 71-2021 – Spreeschule Cottbus – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung – Los 05: Dacharbeiten
Los 05: Dacharbeiten.
Spreeschule – Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung
Elisabeth-Wolf-Str. 72
03042 Cottbus
Zimmererarbeiten, Pultdachkonstruktion mit umlaufender Attika und Dachscheibe aus OSB (Volumen ca. 55 m3 Bauschnittholz und ca. 1 800 m2 Dachscheiben und Wandplatten OSB-3):
— Wärmedämmschicht Kaltdachraum ca. 1 000 m2,
— Dachdämmung EPS/PUR als vollflächige Dämmunterlage und Gefälledämmung EPS,
— Dachabdichtungen, Dampfsperrbahnen.
Bitumenabdichtungsbahnen:
— Gründachaufbauten, Dachbekiesungen,
— Dachsicherungssysteme,
— Dacheinstiegsluke, Flachdach Fenster, Flachdach.
Fenster RWA:
— Klempnerarbeiten,
—— Beginn der Werkplanung: 26.7.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB („Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch“) in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2)
Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]