Laborgeräte POCT Glukose — Klinikum Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-029-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborgeräte POCT Glukose — Klinikum Brandenburg
Das Institut für Laboratoriumsmedizin am Klinikum Brandenburg betreibt Labordiagnostik für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und andere Einsender an aktuell einem Standort in Brandenburg an der Havel.
Daneben stellt es Geräte und Infrastruktur für die Durchführung von patientennaher Sofortdiagnostik zur Verfügung und überwacht die RiliBÄK-Konformität dieser Diagnostik am städtischen Klinikum Brandenburg / Havel sowie an der Kinderklinik Klinikum Westbrandenburg (Standort Brandenburg / Havel).
Zur Ausschreibung kommt die Messung des Blutzuckers und Ketone als patientennahe Sofortdiagnostik (point of care testing; POCT). Gefordert ist die Bereitstellung der entsprechenden Geräte unter Einhaltung der Vorgaben der aktuellen RiLiBÄK sowie Wartung, Schulung, Versorgung mit entsprechenden Verbrauchsmitteln und Kontrollmaterialien.
Die Geräte sollen an ein POCT-Datenmanagement-System angeschlossen werden, über welches die notwendigen administrativen Aufgaben (Nutzer-Zertifizierung, Schulung per E-Learning, Überwachung der Geräte und Qualitätskontrollen etc.) abgewickelt werden.
Die Messwerte sollen an ein Laborinformationssystem (LIS) übertragen werden.
Aus diesen Gründen sind die Geräte vernetzt auszuführen.
Die vorhandene Software POCcelerator bietet eine herstellerunabhängige Schnittstelle für die komplette Point-of-Care Gerätevernetzung und das dazugehörige Datenmanagement zum LIS.
Um eine homogene IT-Landschaft zur POCT-Vernetzung zu erhalten, sind alternative Lösungen
Hier nicht erwünscht.
Die Mindestanforderungen an die Geräte, ihre Vernetzung und die Kommunikation mit POCcelerator sind in Punkt 1.1 beschrieben. Bei Nichterfüllung eines Parameters ist das Angebot nicht wertbar und damit auszuschließen.
Anzubieten ist die Geräteaufstellung, Service / Wartung und Verbrauchsmittel incl. Einheitlichem Geräte-, Software- und Schulungskonzept.
Bei den angebotenen Geräten handelt es sich ausschließlich um Neuware für den deutschen Markt, original vom Hersteller, d.h. keine Renew-, keine Remarketing-, kein Importprodukte etc.
Städtischen Klinikums Brandenburg GmbH
Hochstraße 29
14770 Brandenburg an der Havel
Verteilung Siehe Anlage „Aufstellorte“ zum LV.
Das Institut für Laboratoriumsmedizin am Klinikum Brandenburg betreibt Labordiagnostik für Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und andere Einsender an aktuell einem Standort in Brandenburg an der Havel.
Daneben stellt es Geräte und Infrastruktur für die Durchführung von patientennaher Sofortdiagnostik zur Verfügung und überwacht die RiliBÄK-Konformität dieser Diagnostik am städtischen Klinikum Brandenburg / Havel sowie an der Kinderklinik Klinikum Westbrandenburg (Standort Brandenburg / Havel).
Zur Ausschreibung kommt die Messung des Blutzuckers und Ketone als patientennahe Sofortdiagnostik (point of care testing; POCT). Gefordert ist die Bereitstellung der entsprechenden Geräte unter Einhaltung der Vorgaben der aktuellen RiLiBÄK sowie Wartung, Schulung, Versorgung mit entsprechenden Verbrauchsmitteln und Kontrollmaterialien.
Die Geräte sollen an ein POCT-Datenmanagement-System angeschlossen werden, über welches die notwendigen administrativen Aufgaben (Nutzer-Zertifizierung, Schulung per E-Learning, Überwachung der Geräte und Qualitätskontrollen etc.) abgewickelt werden.
Die Messwerte sollen an ein Laborinformationssystem (LIS) übertragen werden.
Aus diesen Gründen sind die Geräte vernetzt auszuführen.
Die vorhandene Software POCcelerator bietet eine herstellerunabhängige Schnittstelle für die komplette Point-of-Care Gerätevernetzung und das dazugehörige Datenmanagement zum LIS.
Um eine homogene IT-Landschaft zur POCT-Vernetzung zu erhalten, sind alternative Lösungen hier nicht erwünscht.
Die Mindestanforderungen an die Geräte, ihre Vernetzung und die Kommunikation mit POCcelerator sind in Punkt 1.1 beschrieben. Bei Nichterfüllung eines Parameters ist das Angebot nicht wertbar und damit auszuschließen.
Anzubieten ist die Geräteaufstellung, Service/Wartung und Verbrauchsmittel incl. Einheitlichem Geräte-, Software- und Schulungskonzept.
Bei den angebotenen Geräten handelt es sich ausschließlich um Neuware für den deutschen Markt, original vom Hersteller, d. h. keine Renew-, keine Remarketing-, kein Importprodukte etc.
Optionale Verlängerung um 1-malig 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000 ff (oder gleichwertig).
Angabe von mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung (Vergleichbare Bettenanzahl der Referenzen) inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt „Referenzen“)
Gemäß Vergabeunterlagen.
Verzeichnis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände.
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYEZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.