Mittagsverpflegung Grundschule Schulzenorf (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: GB2-04/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schulzendorf
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15732
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schulzendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Grundschule Schulzenorf (Kopie)
Mittagsversorgung mit Trinkmilchversorgung einer kommunalen Grundschule mit ca. 500 Schülern.
Grundschule Schulzendorf
Illgenstraße 26
15732 Schulzendorf
Belieferung der Grundschule mit warmer Mittagsmahlzeit an den Schultagen und während er Ferienbetreuung außer an Sonnabenden sowie Versorgung der Schüler mit Trinkmilch.
Ausgenommen von der Versorgung sind gesetzliche Feiertage und Schließzeiten.
Dieser Vertrag kann maximal 3mal um je ein Jahr verlängert werden sofern nicht 6 Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt wird. Ein Jahr entspricht einem Schuljahr (1.08 bis 31.07. des Folgejahres).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung bzw. die Gewerbeanmeldung
Abschnitt IV: Verfahren
Da der bisherige Versorger die Lieferung zum 31.7.2021 wegen Gschäftsaufgabe einstellt, muss schnellstmöglich für Ersatz gesorgt werden, da die Gewährleistung der Mittagsverpflegung eine Pflichtaufgabe des Schulträgers ist und am 1.8.2021 nahtlos fortgesetzt werden muss.
Hauptverwaltungsgebäude der Gemeinde Schulzendorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sind hierüber zu stellen und werden auch nur hier beantwortet.
2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) -ein Versand findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCNR0ZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.