Verpflegungsleistungen für 2 Grundschulen und einen Hort – 16727 Velten Referenznummer der Bekanntmachung: V 03_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.velten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für 2 Grundschulen und einen Hort – 16727 Velten
Die Stadt Velten möchte zum Schuljahr 2021/2022 die Schulverpflegungsleistungen für ihre 2 Grundschulen und einen Hort neu vergeben.
Die Vertragslaufzeit soll 2 Jahre betragen, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, also maximal 4 Jahre.
Stadt Velten 16727 Velten Erfüllungsorte für die Verpflegungsdienste sind die beiden Einrichtungen:
— Löwenzahn Grundschule Velten, Hermann-Aurel-Zieger-Straße 20
16727 Velten
— Linden-Grundschule Velten, Viktoriastraße 10
16727 Velten
Gegenstand der Beschaffung ist die Versorgung von Kindern in 2 Schulen der Stadt Velten mit einem warmen Mittagessen. Dabei wird auf eine kind-, alters- und entwicklungsgerechte sowie gesunde Verpflegung Wert gelegt. Das abwechslungsreiche Speisenangebot soll angelehnt an die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung sein.
Die Vergabe erfolgt für 2 Einrichtungen. Es soll ein Gesamtangebot abgegeben werden.
In der Anlage 1 finden Sie eine Übersicht über die zu versorgenden Einrichtungen nebst Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Kontaktdaten, die voraussichtliche Portionenanzahl für ein Schuljahr sowie die Mittagessenszeiten,- getrennt nach Einrichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistungen für 2 Grundschulen und einen Hort – 16727 Velten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR0FT
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.