Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Königs Wusterhausen – Los 11 – Verblendmauerwerk-Fassadenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-217
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Königs Wusterhausen – Los 11 – Verblendmauerwerk-Fassadenreinigung
— ca. 1 000 m2 Fassade reinigen, Hochdruck- Reinigungsverfahren/Niederdruckstrahlverfahren,
— ca. 70 m2 Mauerwerksfugen sanieren,
— ca. 25 m2 Verblendmauerwerk Ausbesser, Klinker NF,
— ca. 200 m2 Verblendmauerwerk imprägnieren,
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m2 Verblendmauerwerk als Außenschale, mit Kerndämmung, ohne Luftschicht, Klinker NF,
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
— ca. 115 m2 Nachträgliches Verfugen mit Fugenmörtel.
Generalsanierung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Köpenicker Straße 2b
15711 Königs Wusterhausen
— ca. 1 000 m2 Fassade reinigen, Hochdruck- Reinigungsverfahren/Niederdruckstrahlverfahren,
— ca. 70 m2 Mauerwerksfugen sanieren,
— ca. 25 m2 Verblendmauerwerk Ausbesser, Klinker NF,
— ca. 200 m2 Verblendmauerwerk imprägnieren,
— ca. 12 lfm Rückbau und Entsorgen von bestehenden Sturzüberdeckung/Rollschich,
— ca. 115 m2 Verblendmauerwerk als Außenschale, mit Kerndämmung, ohne Luftschicht, Klinker NF,
— ca. 12 lfm Sturzüberdeckung Fensteröffnung, als stehende Rollschicht,
— ca. 8 St. Fensteröffnungen anlegen, Abmaße (bxh) ca. 2,10 x 2,30 m,
— ca. 115 m2 Nachträgliches Verfugen mit Fugenmörtel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß § 6a i. V. m. § 6b VOB/A und VOB/A-EU sind mittels des entsprechenden Formblattes 124 (EU: EEE kann verwendet werden) oder mit dem Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis für die Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit umfasst folgende Angaben:
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Haftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
— elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTR0E4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom öffentlichen Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den öffentlichen Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]