Lieferung eines Durchflusszytometers Referenznummer der Bekanntmachung: EFRE-7001545-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Durchflusszytometers
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt die Anschaffung eines Durchflusszytometers zur Analyse und Sortierung von Zellen anhand ihrer Markerkonfiguration. Das Gerät soll eine simultane Analyse und Isolation/Sortierung von definierten Zellpopulationen nach Antikörper-basierten Färbungen von Oberflächenproteinen ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Methode der sogenannten Fluoreszenz-aktivierten Zellsortierung (FACS) oder Durchflusszytometrie.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung
Arthur-Scheunert-Allee 114-116
14558 Nuthetal
Siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung.
„Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation“ Projekt-Nr. 85045880
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Telefon-/Fax-Nummer, Ust.-ID-Nr. und Bankverbindung,
— Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
1. Eigenerklärung über mindestens 1 vergleichbare Referenz,
2. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung.
Siehe Vergabeunterlagen
Verpflichtung des Bieters nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG):
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Vereinbarungen zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65R0CK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß Paragr. 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von Paragr. 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der Paragr. 134, 135 GWB hingewiesen.